Unterlagen Hartz IV zur Berechnung des ALG-II-Anspruchs.




Antragsunterlagen



Ein Erstantrag auf Hartz IV wird bei einem persönlichem Gesprächstermin im zuständigen Jobcenter gestellt.

Als Voraussetzung dafür gilt ein komplett ausgefülltes Antragsformular und einige zusätzlich nötige Unterlagen.

Dazu gehören:
- Personalausweis oder Meldebescheinigung,
- Mietvertrag,
- Nachweise über Heizkosten, Betriebskosten
- Ggf. ein aktueller Wohngeld-Bescheid.
- Kontoauszüge der vergangenen drei Monate,
- Freistellungsaufträge,
- Lebensversicherungsverträge,
- Kfz-Schein und Versicherungsnachweis für ein KFZ,
- Steuerbescheid,
- Behindertenausweis,
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse,
- frühere Bescheide zu Arbeitslosengeld I, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Wohngeld, Krankengeld,
- Unterhaltsregelungen bei Scheidung,
- Bei Erwerbstätigkeit, zum Beispiel Mini-Job, ist das entsprechende Einkommen davon nachzuweisen.

Bei schulpflichtigen Kindern:
- Kindergeldnachweis,
- Erziehungsgeldbescheid,
- Schulbescheinigung.
- Unterhaltsregelungen bei Kindesunterhalt.

Die Unterlagen müssen von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft vorliegen.
Diese Bedarfsgemeinschaft besteht aus allen Personen, die mit dem Antragsteller zusammen leben und einen gemeinschaftlichen Haushalt betreiben.

Im Einzelfall können auch weitere oder andere Unterlagen erforderlich sein.

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Wenn Sie Empfänger von SGB II (Arbeitslosengeld 2, auch "Hartz IV" genannt), im Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe stehen, können Sie das Bildungspaket in Anspruch nehmen.

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