Arbeitszeitgesetz: Pausen. Sind Pausen Vorschrift ?
Pausen: Pausen sind zur Erholung gesetzlich vorgeschrieben und einzuhalten. Sie sind im Voraus festzulegen. Bei mehr als 6 Stunden sind die Pausen mindestens 30 Minuten lang Beträgt die Arbeitszeit mehr 9 Stunden, müssen die Pausen wenigstens 45 Minuten betragen. |
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Wenn Sie Empfänger von SGB II (Arbeitslosengeld 2, auch "Hartz IV" genannt), im Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe stehen, können Sie das
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