Arge (Arbeitsgemeinschaft) Oldenburg *Land: Niedersachsen Stadt: Oldenburg * Arge Oldenburg ist zuständig für: Grundsicherung von Arbeitssuchenden und Langzeitarbeitslosen. Betreut und vermittelt Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) in Oldenburg Nachfolgend vollständige Kontaktadresse der ARGE (Arbeitsgemeinschaft) Oldenburg im Bundesland Niedersachsen: ARGE Oldenburg Stau 70 26122 Oldenburg Telefon. : 0441 219 702 402 Fax: 0441 219 702 555 E-Mail : ARGE-Oldenburg@arge-sgb2.de ARGE Oldenburg Formulare bzw Anträge auf : ALG 2 - Arbeitslosengeld II - ALG II / Hartz IV Öffnungszeiten ARGE Oldenburg : Montag, Dienstag und Freitag von Kostenübernahme für Wohnung und Heizung bei Hartz IV-Bezug Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) bei Hartz IV-Empfängern Personen, die einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben, bekommen einen Regelsatz. Das Jobcenter übernimmt zusätzlich noch die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU). Bei der Höhe der Kosten werden folgende Faktoren berücksichtigt: Höhe der Miete, Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, Alter der Leistungsempfänger und der angemessene Wohnraum(Wohnungsgröße). Für eine alleinstehende Person gilt eine Wohnung von 45-50 Quadratmetern als angemessen. Der angemessene Wohnraum (Wohnungsgröße) für zwei Personen ist eine Wohnung von 60 Quadratmetern. Für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen 15 Quadratmeter dazu. Säuglinge werden dabei nicht als eigenständige Personen angesehen. Die Kommunen entscheiden über die Höhe der Miete (Mietspiegel). Sie orientieren sich an den üblichen örtlichen Mieten, an den Werten des Wohngeldgesetzes oder an günstigen Mieten. In den Großstädten kann der Mietpreis etwa neun Euro pro Quadratmeter betragen. Auf dem Land liegt der Mietpreis bei etwa vier Euro pro Quadratmeter. Das Jobcenter zahlt die Kosten für Unterkunft und Heizung direkt an den Hartz IV-Empfänger. Wenn die zweckgebundene Verwendung der Mittel nicht gewährleistet ist, so werden die Leistungen direkt an den Vermieter gezahlt. Nachlesen kann man das im § 22 SGB II. Das Jobcenter übernimmt außerdem die Kosten für die Mietkaution in Form eines Darlehens. Der Leistungsempfänger soll laut SGB II den Antrag noch vor dem Umzug stellen, der vom Jobcenter bewilligt werden muss. Es ist nicht festgehalten, welche Ausstattungsmerkmale die Wohnung haben muss. Wichtig ist es, dass die Wohnung über zumutbare sanitäre Anlagen verfügen muss. Die Leistungsempfänger können außerdem einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Erstausstattung stellen. |
ARGE (ARBEITSGEMEINSCHAFT) Jobbörse Oldenburg. Hartz 4: Grundsicherung für Langzeitarbeitslose/Arbeitssuchende nach SGB II in Oldenburg
* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.