Beratungsstelle Elterngeld Baden-Württemberg: Elterngeldstelle, Elterngeldrechner, Elterngeldantrag
Elterngeldstelle - Zuständige Aufsichtsbehörde Baden-Württemberg in Karlsruhe Die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Elterngeld sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (kurz BEEG) geregelt. Das Elterngeld ist zwar eine Leistung des Bundes, aber die Antragsbearbeitung, die Verwaltung und die Bestimmung der Elterngeldstellen ist Ländersache. Elterngeldstelle Baden-WürttembergDie L-Bank (Landeskreditbank) Baden-Württemberg ist zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in BW.Die Elterngeldanträge werden dort zentral bearbeitet. Ihren Antrag können Sie jedoch auch bei Ihrer Stadtverwaltung, oder bei jedem Bürgermeisteramt stellen. Die Mitarbeiter der Familienförderung helfen Ihnen persönlich weiter und stehen für sämtliche Fragen rund um das Thema Elterngeld zur Verfügung. Unter „Fragen und Antworten zum Elterngeld“ haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengestellt. |
Adresse/Anschrift Ihrer zuständigen Antragsbehörde für das Elterngeld
Kontakt/Anschrift: |
Schlossplatz 10 76113 Karlsruhe (Baden-Württemberg) |
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Telefon: | 0800 / 66 45 471 |
E-Mail: | familienfoerderung@l-bank.de |
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag, 8.30 - 16.00 Uhr |
! Bei Beschwerden können Sie sich wenden an:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren
Baden-Württemberg
Schellingstraße 15
70174 Stuttgart
Telefonnummer: 0711/1 23 - 0
Elterngeldantrag - Antragstellung
Den Antrag können Sie direkt am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken.
Dann müssen Sie diesen unterschrieben und an die L-Bank, 76113 Karlsruhe senden. Zum Antrag Elterngeldrechner
Elterngeldrechner des BMFSFJ. Mit Hilfe desen können Sie vorab und unverbindlich die Höhe des Elterngeldes errechnen. Zum Elterngeldrechner
Elternzeit
Elterngeld
Kinderfreibetrag
Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um einen Freibetrag für Kinder bei der Einkommenssteuer. Weiter zu Höhe, Beantragung, Voraussetzungen und Übertragung auf anderen Elternteil:
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