Beratungsstelle Elterngeld Baden-Württemberg: Elterngeldstelle, Elterngeldrechner, Elterngeldantrag




Elterngeldstelle - Zuständige Aufsichtsbehörde Baden-Württemberg in Karlsruhe

Die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Elterngeld sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (kurz BEEG) geregelt.

Das Elterngeld ist zwar eine Leistung des Bundes, aber die Antragsbearbeitung, die Verwaltung und die Bestimmung der Elterngeldstellen ist Ländersache.


Elterngeldstelle Baden-Württemberg

Die L-Bank (Landeskreditbank) Baden-Württemberg ist zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in BW.

Die Elterngeldanträge werden dort zentral bearbeitet. Ihren Antrag können Sie jedoch auch bei Ihrer Stadtverwaltung, oder bei jedem Bürgermeisteramt stellen.

Die Mitarbeiter der Familienförderung helfen Ihnen persönlich weiter und stehen für sämtliche Fragen rund um das Thema Elterngeld zur Verfügung.

Unter „Fragen und Antworten zum Elterngeld“ haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengestellt.

Adresse/Anschrift Ihrer zuständigen Antragsbehörde für das Elterngeld

Elterngeldstelle Landeskreditbank (L-Bank) Baden-Württemberg

Kontakt/Anschrift: Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe (Baden-Württemberg)
Telefon: 0800 / 66 45 471
E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8.30 - 16.00 Uhr


! Bei Beschwerden können Sie sich wenden an:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren
Baden-Württemberg

Schellingstraße 15
70174 Stuttgart
Telefonnummer: 0711/1 23 - 0

Elterngeldantrag - Antragstellung
Den Antrag können Sie direkt am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken. Dann müssen Sie diesen unterschrieben und an die L-Bank, 76113 Karlsruhe senden. Zum Antrag

Elterngeldrechner
Elterngeldrechner des BMFSFJ. Mit Hilfe desen können Sie vorab und unverbindlich die Höhe des Elterngeldes errechnen. Zum Elterngeldrechner

Elternzeit

Elterngeld

Kinderfreibetrag

Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um einen Freibetrag für Kinder bei der Einkommenssteuer. Weiter zu Höhe, Beantragung, Voraussetzungen und Übertragung auf anderen Elternteil:


Was ist günstiger?

News / Infos

Kindergeld

Kindergeld wird von den Familienkassen ausgezahlt. Mehr zum Thema: Kindergeldanspruch, Kindergeldhöhe, sowie Anspruchsdauer von Kindergeld erfahren Sie unter

Kindergeld

Einkommensgrenze

Kindergeldanspruch bei Volljährigkeit Für Kinder unter 25 Jahren bekommen Eltern immer Kindergeld ausbezahlt.

Einkommensgrenze

Kinderzuschlag

Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind für die Bearbeitung und Auszahlung von Kinderzuschlag zuständig. Bei Beantragung von Kinderzuschlag müssen gewisse Einkommensgrenzen beachtet werden. Mehr zum Thema:


Umfragen

Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

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