Elterngeldstelle Mecklenburg-Vorpommern - Elterngeldrechner - Antrag - Antragstellung - Öffnungszeiten - Betreuungsgeld




Elterngeldstelle - Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Soziales/Versorgungsamt

Die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Elterngeld sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (kurz BEEG) geregelt.

Das Elterngeld ist zwar eine Leistung des Bundes, aber die Antragsbearbeitung, die Verwaltung und die Bestimmung der Elterngeldstellen ist Ländersache.


Elterngeldstelle

Für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Abteilung Soziales/Versorgungsamt zuständig.

Die für Sie zuständige Elterngeldstelle richtet sich nach Ihrem jeweiligen Wohnbezirk.

Auch die Mitarbeiter der Ämter helfen Ihnen persönlich weiter und stehen für sämtliche Fragen rund um das Thema Elterngeld zur Verfügung.

Unter „Fragen und Antworten zum Elterngeld“ haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengestellt.

Adresse/Anschrift Ihrer zuständigen Stelle für das Elterngeld

Zuständig für Landkreise: Uecker-Randow, Müritz Demmin, Mecklenburg-Strelitz, und die Kreisfreie Stadt Neubrandenburg

Dezernat Neubrandenburg - Elterngeldstelle

Kontakt/Anschrift: Neustrelitzer Str. 120
17033 Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern)
Telefon: 0395/380 597 - 18
E-Mail: poststelle.va.nb@lagus.mv-regierung.de
Öffnungszeiten: Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Zuständig für Landkreise: Güstrow, Bad Doberan und die Stadt Rostock

Dezernat Rostock - Elterngeldstelle

Kontakt/Anschrift: Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)
Telefon: 0381/331 591 - 42
E-Mail: poststelle.va.hro@lagus.mv-regierung.de
Öffnungszeiten: Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Zuständig für Landkreise: Ludwigslust, Nordwestmecklenburg, Parchim, Kreisefreie Städte Schwerin und Wismar

Dezernat Schwerin - Elterngeldstelle

Kontakt/Anschrift: Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern)
Telefon: 0385/399 11 - 18
E-Mail: poststelle.va.sn@lagus.mv-regierung.de
Öffnungszeiten: Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Zuständig für Landkreise: Nordvorpommern, Ostvorpommern, Rügen, Kreisfreie Städte Greifswald und Stralsund

Dezernat Stralsund - Elterngeldstelle

Kontakt/Anschrift: Frankendamm 17
18439 Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)
Telefon: 03831/269 759 80 - 0
E-Mail: poststelle.va.hst@lagus.mv-regierung.de
Öffnungszeiten: Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr


! Bei Beschwerden in Elterngeldangelegenheit können Sie sich wenden an:

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Dezernat 40, Zentrale Aufgaben

Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock
Telefonnummer: 03 81 / 331 590 - 00
Faxnummer: 03 81 / 331 590 - 45
E-Mail: poststelle@lagus.mv-regierung.de


Elterngeldantrag/Betreuungsgeld - Antragstellung
Den Antrag können Sie ganz beqwem downloaden. Es stehen Ihnen auch ein Merkblatt zur Verfügung. Zum Antrag

Elterngeldrechner
Elterngeldrechner des BMFSFJ. Mit Hilfe desen können Sie vorab und unverbindlich die Höhe des Elterngeldes errechnen. Zum Elterngeldrechner

Elternzeit

Elterngeld

Kinderfreibetrag

Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um einen Freibetrag für Kinder bei der Einkommenssteuer. Weiter zu Höhe, Beantragung, Voraussetzungen und Übertragung auf anderen Elternteil:


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News / Infos

Kindergeld

Kindergeld wird von den Familienkassen ausgezahlt. Mehr zum Thema: Kindergeldanspruch, Kindergeldhöhe, sowie Anspruchsdauer von Kindergeld erfahren Sie unter

Kindergeld

Einkommensgrenze

Kindergeldanspruch bei Volljährigkeit Für Kinder unter 25 Jahren bekommen Eltern immer Kindergeld ausbezahlt.

Einkommensgrenze

Kinderzuschlag

Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind für die Bearbeitung und Auszahlung von Kinderzuschlag zuständig. Bei Beantragung von Kinderzuschlag müssen gewisse Einkommensgrenzen beachtet werden. Mehr zum Thema:


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Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
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Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

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