Elterngeldstelle Mecklenburg-Vorpommern - Elterngeldrechner - Antrag - Antragstellung - Öffnungszeiten - Betreuungsgeld
Elterngeldstelle - Zuständige Aufsichtsbehörde: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Soziales/Versorgungsamt Die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Elterngeld sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (kurz BEEG) geregelt. Das Elterngeld ist zwar eine Leistung des Bundes, aber die Antragsbearbeitung, die Verwaltung und die Bestimmung der Elterngeldstellen ist Ländersache. ElterngeldstelleFür die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Abteilung Soziales/Versorgungsamt zuständig.Die für Sie zuständige Elterngeldstelle richtet sich nach Ihrem jeweiligen Wohnbezirk. Auch die Mitarbeiter der Ämter helfen Ihnen persönlich weiter und stehen für sämtliche Fragen rund um das Thema Elterngeld zur Verfügung. Unter „Fragen und Antworten zum Elterngeld“ haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengestellt. Adresse/Anschrift Ihrer zuständigen Stelle für das Elterngeld |
Zuständig für Landkreise: Uecker-Randow, Müritz Demmin, Mecklenburg-Strelitz, und die Kreisfreie Stadt Neubrandenburg
Kontakt/Anschrift: |
Neustrelitzer Str. 120 17033 Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) |
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Telefon: | 0395/380 597 - 18 |
E-Mail: | poststelle.va.nb@lagus.mv-regierung.de |
Öffnungszeiten: |
Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Zuständig für Landkreise: Güstrow, Bad Doberan und die Stadt Rostock
Kontakt/Anschrift: |
Erich-Schlesinger-Str. 35 18059 Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) |
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Telefon: | 0381/331 591 - 42 |
E-Mail: | poststelle.va.hro@lagus.mv-regierung.de |
Öffnungszeiten: |
Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Zuständig für Landkreise: Ludwigslust, Nordwestmecklenburg, Parchim, Kreisefreie Städte Schwerin und Wismar
Kontakt/Anschrift: |
Friedrich-Engels-Str. 47 19061 Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) |
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Telefon: | 0385/399 11 - 18 |
E-Mail: | poststelle.va.sn@lagus.mv-regierung.de |
Öffnungszeiten: |
Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Zuständig für Landkreise: Nordvorpommern, Ostvorpommern, Rügen, Kreisfreie Städte Greifswald und Stralsund
Kontakt/Anschrift: |
Frankendamm 17 18439 Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern) |
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Telefon: | 03831/269 759 80 - 0 |
E-Mail: | poststelle.va.hst@lagus.mv-regierung.de |
Öffnungszeiten: |
Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
! Bei Beschwerden in Elterngeldangelegenheit können Sie sich wenden an:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Dezernat 40, Zentrale Aufgaben
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock
Telefonnummer: 03 81 / 331 590 - 00
Faxnummer: 03 81 / 331 590 - 45
E-Mail: poststelle@lagus.mv-regierung.de
Elterngeldantrag/Betreuungsgeld - Antragstellung
Den Antrag können Sie ganz beqwem downloaden. Es stehen Ihnen auch ein Merkblatt zur Verfügung. Zum Antrag Elterngeldrechner
Elterngeldrechner des BMFSFJ. Mit Hilfe desen können Sie vorab und unverbindlich die Höhe des Elterngeldes errechnen. Zum ElterngeldrechnerElternzeit
Elterngeld
Kinderfreibetrag
Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um einen Freibetrag für Kinder bei der Einkommenssteuer. Weiter zu Höhe, Beantragung, Voraussetzungen und Übertragung auf anderen Elternteil:
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