Elterngeld Nordrhein-Westfalen - Beratungsstellen - Öffnungszeiten - Antrag - Antragstellung




Elterngeldstelle - Zuständige Aufsichtsbehörde: Kreise und kreisfreien Städte.

Die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Elterngeld in Nordrhein-Westfalen sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (kurz BEEG) geregelt.

Das Elterngeld ist zwar eine Leistung des Bundes, aber die Antragsbearbeitung, die Verwaltung und die Bestimmung der Elterngeldstellen ist Ländersache.


Elterngeldstellen Nordrhein-Westfalen


Die Kreise und kreisfreien Städte sind zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in Nordrhein-Westfalen.

Die für Sie zuständige Betreuungsstelle richtet sich nach Ihrem jeweiligen Wohnort.

Auch die Kreis-Mitarbeiter, oder die Mitarbeiter der kreisfreien Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen helfen Ihnen persönlich weiter und stehen für sämtliche Fragen rund um das Thema Elterngeld zur Verfügung.

Unter „Fragen und Antworten zum Elterngeld“ haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengestellt.

Adresse (Anschrift) sowie Öffnungszeiten Ihrer zuständigen Betreuungsstelle für das Elterngeld in Nordrhein-Westfalen für folgende Städte:


! Bei Beschwerden in Elterngeldangelegenheit können Sie sich wenden an:

Bezirksregierung Münster

Dezernat 28, Fachaufsicht BEEG
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Telefonnummer: 02 51 / 41 10
Faxnummer: kein Eintrag
E-Mail: kein Eintrag


Elterngeldantrag - Antragstellung - Nordrhein-Westfalen
Den Antrag können Sie ganz beqwem downloaden. Es stehen Ihnen auch ein Merkblatt zur Verfügung. Zum Antrag

Elterngeldrechner - Nordrhein-Westfalen
Elterngeldrechner des BMFSFJ. Mit Hilfe desen können Sie vorab und unverbindlich die Höhe des Elterngeldes errechnen. Zum Elterngeldrechner

Elternzeit

Elterngeld

Kinderfreibetrag

Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um einen Freibetrag für Kinder bei der Einkommenssteuer. Weiter zu Höhe, Beantragung, Voraussetzungen und Übertragung auf anderen Elternteil:


Was ist günstiger?

News / Infos

Kindergeld

Kindergeld wird von den Familienkassen ausgezahlt. Mehr zum Thema: Kindergeldanspruch, Kindergeldhöhe, sowie Anspruchsdauer von Kindergeld erfahren Sie unter

Kindergeld

Einkommensgrenze

Kindergeldanspruch bei Volljährigkeit Für Kinder unter 25 Jahren bekommen Eltern immer Kindergeld ausbezahlt.

Einkommensgrenze

Kinderzuschlag

Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind für die Bearbeitung und Auszahlung von Kinderzuschlag zuständig. Bei Beantragung von Kinderzuschlag müssen gewisse Einkommensgrenzen beachtet werden. Mehr zum Thema:


Umfragen

Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

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