Finanzamt Brandenburg an der Havel - Vordrucke - Umsatzsteuer - Lohnsteuer

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Finanzamt Brandenburg an der Havel Formulare Steuererklärung *


Land: Brandenburg
Stadt: Brandenburg an der Havel

Nachfolgend vollständige Kontaktadresse Finanzamt Brandenburg an der Havel im Bundesland Brandenburg:

Finanzamt Brandenburg an der Havel
Magdeburger Straße 46
14770 Brandenburg an der Havel
Tel. : 03381 397 100
E-Mail-Adresse : poststelle.FA-Brandenburg@fa.brandenburg.de

*Das Finanzamt Brandenburg an der Havel ist zuständig unteranderem für:
Steuerklassenänderung
Festsetzung und Erhebung von Steuern
Steuererklärungen
Bei weiteren Fragen zur Steuerangelegenheiten, Umsatzsteuer wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt Brandenburg an der Havel.

Beim Lohnsteuerabzug gibt es Merkmale, die dabei berücksichtigt werden:
- Der Grundfreibetrag. Alles was unter diesem Betrag liegt, wird von der Besteuerung verschont.
- Die Werbungskostenpauschale.
- Sonderausgaben.
- Die Vorsorgepauschale.
Alle genannten Merkmale, werden bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt. Sie können auch individuelle Freibeträge eintragen lassen, allerdings müssen diese beim Finanzamt beantragt werden. Mehr Infos zu Lohnsteuer





* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.

Einkommensteuer

Der Begriff Einkommensteuer bezeichnet eine Steuer, die dann tragend wird, wenn natürliche Personen über ein Einkommen verfügen. Abgekürzt wird die Einkommensteuer mit ESt.

Umfragen

Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

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Steuervergünstigung Finanzamt Brandenburg an der Havel.

 Das Einkommensteuergesetz stellt Reisekosten gemäß § 3 Nr. 16 frei, die der Arbeitgeber seinen Angestellten erstattet, die eine steuerfreie Abwicklung erlauben. Berufsaus- und Fortbildung als Werbungskosten im Sinne des §12 Einkommensteuergesetz beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben.