Finanzamt Eisleben Formulare Steuererklärung *Land: Sachsen-Anhalt Stadt: Eisleben Einkommensteuer![]() Finanzamt Eisleben Bahnhofsring 10 a 06295 Eisleben Tel. : 03475 725-0 E-Mail-Adresse : poststelle@fa-eil.ofd.mf.lsa-net.de *Das Finanzamt Eisleben ist zuständig unteranderem für: Steuerklassenänderung Festsetzung und Erhebung von Steuern Steuererklärungen |
Finanzamt Eisleben - Vordrucke - Umsatzsteuer - Lohnsteuer
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Beim Lohnsteuerabzug gibt es Merkmale, die dabei berücksichtigt werden:
- Der Grundfreibetrag. Alles was unter diesem Betrag liegt, wird von der Besteuerung verschont.
- Die Werbungskostenpauschale.
- Sonderausgaben.
- Die Vorsorgepauschale.
Alle genannten Merkmale, werden bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt. Sie können auch individuelle Freibeträge eintragen lassen, allerdings müssen diese beim Finanzamt beantragt werden. Mehr Infos zu Lohnsteuer
Finanzamt
Das Finanzamt
Was ist das Finanzamt?
Finanzämter lassen sich in vielen Gemeinden finden. Örtliche Finanzämter sind meist direkt den Landesfinanzbehörden des jeweiligen Bundeslandes untergestellt. Es handelt sich um die unterste Behörde der Finanzverwaltung in einem Land. Die Aufgabengebiete erstrecken sich hauptsächlich über die Verwaltung, die Festsetzung und das Eintreiben der Steuern. Jede Stelle des Finanzamtes ist für eine andere Aufgabe zuständig. So gibt es Stellen, die für die Veranlagungssteuer, die Lohnsteuer, Umsatzsteuer oder andere Steuern zuständig sind. Ebenso gibt es Stellen, die für die Sonderprüfungen dieser Steuern eingeteilt sind. Nahezu jeder Bürger tritt in seinem Leben mit dem Finanzamt in Kontakt, um eine Steuererkklärung abzugeben oder Steuern zu zahlen.Wie viele Finanzämter gibt es in Deutschland?
In Deutschland sind circa 650 Finanzämter vorhanden. In jedem Bundesland kommt eine Vielzahl an Finanzämter zustande, die sich um die Erfassung der Steuern kümmern. Die Vielzahl an Ämtern erleichtert das Errichten von Zugehörigkeitsstrukturen. So sind jede Privatperson und jeder Betrieb einem Amt, das sich im zugehörigen Bezirk befindet, zugetragen. In besonders großen Städten werden zumeist mehrere Bezirke errichtet, um die Verwaltung nicht nur zu vereinfachen, sondern die ablaufenden Prozesse auch zu verschnellern.Struktur und Aufbau des Teams
Die in Deutschland befindlichen Finanzämter, sind alle nach einer Hierarchie aufgebaut.- Behörden unterer Ebene (auch örtliche Behörden genannt; Finanzamt)
- Mittelbehörde (Zollkriminalamt, Bundesfinanzdirektion
- Oberfinanzdirektion bzw. Landesämter
- Ministerium des Bundeslandes
Wohnsitzfinanzamt – Zuständigkeit für natürliche Personen
Das Wohnsitzfinanzamt ist lediglich für natürliche Personen zuständig. Gemeldet werden muss die Person beim Finanzamt, das sich im zuständigen Bezirk des Wohnortes befindet. Wichtig ist es zu wissen: Wenn eine Person über mehrere Wohnsitze verfügt, ist es entscheidend, wo die meiste Zeit verbracht wird. In dem Ort, an dem die meiste Aufenthaltszeit verbucht werden kann, muss die Person auch beim zuständigen Finanzamt ihre Steuererklärung abgeben.Betriebsstätten-Finanzamt – Zuständigkeit für Betriebsstätten und juristische Personen
Die Betriebsstätten-Finanzämter sind für Betriebe zuständig. Welches Finanzamt für die Angelegenheiten der lohnsteuerpflichtigen Arbeitsstätte zuständig ist, lässt sich am Bezirk feststellen, in dem die Arbeitsstätte lokalisiert ist. Die Behörde ist für den Einzug der Lohnsteuererklärung sowie der Abgabe einbehaltener Lohnsteuern zuständig. Zudem gehören weitere Steuern zum Aufgabengebiet der Behörde. Unter anderem die Umsatzsteuer wird an diese Behörde entrichtet. Wissenswert: Meist wird die Gewerbesteuer nicht vom zuständigen Finanzamt des Bezirkes erhoben. Hierfür sind die jeweiligen Gemeinden zuständig.Zuständigkeitsbereiche – Bund, Land oder Gemeinde
Da die Strukturen des Finanzamtes stark aufgespalten sind und sich Steuern auf verschiedensten Ebenen erheben lassen, soll ein Überblick über die Steuern, die Strukturen leichter verständlich machen:Zuständigkeitsbereiche des Bundes:
- Abzugssteuern bei beschränkt Steuerpflichtigen - Einkommenssteuern - Energiesteuern - Kapitalertragssteuer - Kernbrennstoffsteuer - Lohnsteuer - Luftverkehrssteuer - Solidaritätszuschlag - Stromsteuer - Tabaksteuer - Umsatzsteuer - VersicherungssteuerZuständigkeitsbereiche der Länder:
- Einkommenssteuer - Erbschafts- und Schenkungssteuer - Grunderwerbssteuer - Kapitalertragssteuer - UmsatzsteuerZuständigkeitsbereiche der Gemeinden:
- Gewerbesteuer (mit Umlagen für Bund und Länder) - Hundesteuer - Jagd- und Fischerreisteuer - Gemeindeanteil der Lohsteuer, als besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer - Zweitwohnungsteuer* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.
Einkommensteuer
Der Begriff Einkommensteuer bezeichnet eine Steuer, die dann tragend wird, wenn natürliche Personen über ein Einkommen verfügen. Abgekürzt wird die Einkommensteuer mit ESt.
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