Finanzamt Hamburg (für Großunternehmen) - Vordrucke - Umsatzsteuer - Lohnsteuer

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Finanzamt Hamburg (für Großunternehmen) Formulare Steuererklärung *


Land: Hamburg
Stadt: Hamburg

Nachfolgend vollständige Kontaktadresse Finanzamt Hamburg (für Großunternehmen) im Bundesland Hamburg:

Finanzamt Hamburg (für Großunternehmen)
Amsinckstr. 40
20097 Hamburg
Tel. : 040 42853-05
E-Mail-Adresse : FAfuerGrossunternehmen@finanzamt.hamburg.de

*Das Finanzamt Hamburg (für Großunternehmen) ist zuständig unteranderem für:
Steuerklassenänderung
Festsetzung und Erhebung von Steuern
Steuererklärungen
Bei weiteren Fragen zur Steuerangelegenheiten, Umsatzsteuer wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt Hamburg (für Großunternehmen).

Beim Lohnsteuerabzug gibt es Merkmale, die dabei berücksichtigt werden:
- Der Grundfreibetrag. Alles was unter diesem Betrag liegt, wird von der Besteuerung verschont.
- Die Werbungskostenpauschale.
- Sonderausgaben.
- Die Vorsorgepauschale.
Alle genannten Merkmale, werden bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt. Sie können auch individuelle Freibeträge eintragen lassen, allerdings müssen diese beim Finanzamt beantragt werden. Mehr Infos zu Lohnsteuer





* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.

Einkommensteuer

Der Begriff Einkommensteuer bezeichnet eine Steuer, die dann tragend wird, wenn natürliche Personen über ein Einkommen verfügen. Abgekürzt wird die Einkommensteuer mit ESt.

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Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
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Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

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Steuervergünstigung Finanzamt Hamburg (für Großunternehmen).

 Das Einkommensteuergesetz stellt Reisekosten gemäß § 3 Nr. 16 frei, die der Arbeitgeber seinen Angestellten erstattet, die eine steuerfreie Abwicklung erlauben. Berufsaus- und Fortbildung als Werbungskosten im Sinne des §12 Einkommensteuergesetz beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben.