Zuständigkeit - Amt für Gesundheit


>Die Aufgabenfülle der Gesundheitsämter

Die Kontrolle des Gesundheitswesens liegt in der Mehrzahl der deutschen Bundesländer im Zuständigkeitsbereich der Kommunen. Allein Baden-Württemberg und Bayern sind ausgeschert und koordinieren diese Aufgaben durch ihre Landratsämter.

Die übergeordnete Behörde der lokalen Gesundheitsämter ist jeweils das Amt für Gesundheit auf Landesebene, das wiederum dem Gesundheitsministerium untersteht. Die Mehrzahl der Gesundheitsämter in der Bundesrepublik werden von einem beamteten Amtsarzt geleitet, da der Dienst an der Gesundheit medizinische Kenntnisse erforderlich macht.

>Zum Aufgabenbereich der Ämter gehören:

Denn die Aufgaben der Gesundheitsämter sind vielfältig. Zu ihnen zählt die Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsförderung, AIDS-Beratung,Überwachung der Hygienevorschriften, der amtsärztliche Dienst, der Kinder- und Jugendärztliche Dienst, der Sozialpsychiatrische Dienst, die Konfliktberatung bei Schwangeren, die Umweltmedizin, Kontrolle des Infektionsschutzgesetzes und die amtsärztliche Überprüfung bei Bewerbern für den Heilpraktikerberuf.

Etliche dieser Fachbereiche sind außerdem untergliedert. So ist der Schulärztliche Dienst ein Teilbereich des Jugendärztlichen Dienstes.

In die Zuständigkeit der Gesundheitsämter fällt jedoch weiterhin die Kontrolle der Einhaltung von Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Wenn Eltern diese missachten, riskieren sie einen Bußgeldbescheid durch die Kommune.

Die Kontrolle der Einhaltung: von Hygienevorschriften ist in vielen Gesundheitsämtern ein Schwerpunkt des Tätigkeitsbereichs. Regelmäßige Besuche der kommunalen Mitarbeiter haben Einrichtungen zu erwarten, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgehen könnte.

Zwar ist dies nur ein theoretischer Ansatz, doch der Gesetzgeber verfährt nach dem Grundsatz: "Kontrolle ist besser". So werden gastronomische Betriebe von Fall zu Fall aufgesucht. Das gilt nicht nur für die Imbissbuden sondern selbstverständlich auch für die Sterne-Restaurants. Registriert der Mitarbeiter des Gesundheitsamtes einen Schwachpunkt, wird der jeweilige Inhaber ermahnt und aufgefordert, die Mängel abzustellen.

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