Gefahrenabwehr - Infektion


> Welche Gefahren drohen durch Infektionen?

Wer auf Dauer die Hygieneverordnungen ignoriert, wird abgemahnt und läuft Gefahr, dass seine gastronomische Einrichtung "von Amts wegen" geschlossen wird.
Eine besondere Gefahr für die Gesundheit geht aber auch von Schulen, Altersheimen, Kindertagesstätten, Krankenstationen und Arztpraxen aus.

Und zudem von Sportstätten aller Art und in einem besonderen Maße von öffentlichen Bädern, Saunen und Gemeinschaftsunterkünften. Zum Aufgabenbereich des Gesundheitsamtes zählen aber nicht nur Sanktionen, denn ihnen sollte eine intensive Beratung vorangehen. In Gaststätten und Restaurants liegt der Fokus des öffentlichen Interesses bei der Aufbewahrung und Zubereitung von Speisen und Getränken.

> Verhinderung von Infektionen.

In einigen Kommunen hat man sich entschlossen, die Überwachung der Hygiene den Veterinärämtern zu übertragen.
Zu den wichtigen Aufgaben der Gesundheitsämter zählt die Einordnung und die Meldepflicht von tückischen Krankheiten, die in ihren schlimmsten Fällen eine Epidemie auslösten können. Wird aus einem Krankenhaus das Auftreten einer Cholera gemeldet, wird dies in den Aufsichtsbehörden fast immer einen Alarm auslösen.

Protokolliert werden unter anderem aber auch Fälle von Masern, Diphtherie, Windpocken, Tuberkulose, Tollwut und Pest. Fast immer sind es ansteckende Krankheiten, die auf dem Index stehen.
Auch Lebensmittelvergiftungen sind immer dann meldepflichtig, wenn ein Mitarbeiter eines Betriebes davon betroffen ist, der während seiner beruflichen Tätigkeit mit Lebensmitteln in Berührung kommt. Zum Beispiel dann, wenn er in einer Küche arbeitet.

Daraus leitet sich der Anspruch der Öffentlichkeit ab, sich vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Der von den Ämtern überwachte Bereich umfasst den Infektionsschutz beim Auftritt von Salmonellen und Legionellosen.

Teil der von den Kommunen überwachten Umwelthygiene ist zudem die des Trinkwassers, der Abwässer, des Badewassers, Abfall, Luft und bei Problemen durch Altlasten. Zum Aufgabenbereich der Kinder- und Jugendgesundheitspflege zählt auch die Mütterberatung, die Beratung bei Hör- und Sehbehinderung, die Freistellung von Kindern und Jugendlichen vom Schulsport und die Impfberatung.

Aus dem amtlichen Sprachgebrauch ist das Wort "Gesundheitszeugnis" seit 2001 verschwunden. Es wurde ersetzt durch das Infektionsschutzgesetz und beauftragt die Gesundheitsämter oder auch zugelassene Ärzte mit der Erstbelehrung. Abgeschafft hat der Gesetzgeber zudem die Pflichtimpfung, die früher von den Kommunen organisiert und überwacht wurde.

Heute sind Impfungen - auch bei Schulkindern - freiwillig, was allerdings umstritten ist. So bezeichnet das Robert-Koch-Institut Impfungen als die "wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die der Medizin zur Verfügung stehen".

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