Antrag abgelehnt ! - Von Wohngeld bis Hartz IV - Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wurde ?
Im Falle, dass der Antrag abgelehnt wurde, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch oder Klage einzulegen. Das sollte jedoch schriftlich und mit Originalunterschrift geschehen. Die für Sie zuständige Widerspruchstelle, oder das für Sie zuständige Gericht finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung. (Am Ende Ihres Bescheides) In der Rechtsbehelfsbelehrung stehen auch die Fristen, in deren Sie den Wiederspruch bzw. die Klage einzureichen haben. Wichtig! Ihr Widerspruch, oder Ihre Klage müssen innerhalb der angegebenen Frist bei Ihrer zuständigen Stelle ankommen. |
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