Fördermöglichkeiten der Arbeitsagentur


Ich-AG :

Die Ich-AG wird bis zu drei Jahre gefördert.
Im Höchstfall summieren sich die Zuschüsse auf bis zu 14400 Euro. Das Geld wird nur solange gezahlt wie die Jahreseinkünfte der Ich-AG Gründer unter 25000 Euro liegen. Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld II Bezieher haben einen Rechtsanspruch auf den Existenzgründungs-zuschuss (Ich-AG).

Überbrückungsgeld :

Beim Überbrückungsgeld wird ein halbes Jahr eine Summe die der Höhe des Arbeitslosengeldes entspricht plus ein Zuschlag für die Sozialversicherung. Das Überbrückungsgeld ist eine Kann-Leistung. Die Arbeitsagenturen zahlen nur solange die Haushaltsmittel es zulassen.

Die finanziellen Hilfen der Arbeitsagentur

Anspruch auf finanzielle Leistungen der Arbeitsagentur haben all jene, die bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet sind. Jede Form der Hilfe ist jedoch auf ein zukünftiges Beschäftigungsverhältnis zurück zu führen, damit man eigenständig seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Natürlich übernimmt die Arbeitsagentur auch eine unterstützende Beratungsfunktion und gibt Hilfestellungen bei der Beantragung von Leistungen. Die Gesamtheit des Angebots erstreckt sich auf Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen. Dennoch ist zu beachten, dass nicht alle finanziellen Leistungen sogenannte Muss-Leistungen sind, sondern individuell durch den zuständigen Berater vergeben werden können. Grundvoraussetzungen sind vorrangig zu erfüllen und dienen lediglich zur Antragsunterstützung.

Finanzielle Unterstützung für Privatpersonen

Das Leistungsspektrum für Privatpersonen ist bei der Arbeitsagentur recht umfangreich gehalten und beschränkt sich vorrangig auf Vermittlungs-, Förder- und Entgeltersatzleistungen. Zu den Förderangeboten gehören Weiterbildungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die unterstützende Hilfestellung zum Einstieg in eine Selbständigkeit, eine Berufsausbildung oder gar die Integration von behinderten Menschen im Arbeitsleben. Die Entgeltersatzleistungen hingegen beschränken sich auf vordefinierte Zeiträume, die personengebunden vergeben werden. Für das Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld ist eine Antragstellung notwendig sowie die Nachweiserbringung von sämtlichen geforderten Unterlagen. Zusätzliche Antragsmöglichkeiten bestehen nach dem Altersteilzeitgesetz, für Transferleistungen, Kindergeld und Kinderzuschlag.

Der Leistungsanspruch für Unternehmen

Für die Integration von Menschen in den Berufsalltag nimmt die Arbeitsagentur auch eine Unterstützende Funktion für Betriebe ein. In Form eines Eingliederungszuschusses oder einer Einstiegsqualifizierung erhält der Unternehmer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen finanziellen Beitrag zu den Gehaltszahlungen. In welcher Höhe die Leistung vom Arbeitsamt anerkannt wird, hängt vom Alter, der Grundqualifikation und den Vermittlungschancen des Arbeitnehmers ab. Weiterbildungen für Ungelernte werden bezuschusst und auch die berufliche Rehabilitation von behinderten Menschen wird mit finanziellen Hilfen gefördert. In einer auftragsschwachen Zeit können Unternehmen sogar Kurzarbeitergeld, Transferkurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter beantragen, damit eine Entlassung der Arbeitnehmer verhindert wird. Diese werden zwar nur kurzzeitig gewährt, können jedoch in einer äußerst schwierigen Zeit sehr hilfreich sein.

Hilfsmittel für Institutionen

Das Leistungsangebot für Institutionen beschränkt sich auf die Förderung der Berufsausbildung. In Frage kommen dafür Ausbildungsbegleitende Hilfen die nur dann gewährt werden, wenn ein Ausbildungsabbruch bevorsteht. Mittels lernstoffbezogener Unterrichtsstütze wird dem Auszubildenden geholfen, damit dieser seinen Abschluss dennoch schafft. Bildungsträger, die wiederum eine außerbetriebliche Berufsausbildung anbieten werden mit Maßnahmekosten und Zuschüsse unterstützt. Der Auszubildende selber bekommt zusätzlich eine geringe Ausbildungsvergütung. In Form einer Berufseinstiegsbegleitung können Institutionen Gelder von der Arbeitsagentur beantragen, die darauf ausgerichtet sind, speziell jungen Menschen einen reibungslosen Übergang von der Schule zur Berufsausbildung zu ermöglichen.

Öffnungszeiten der Agentur für Arbeit

Die Öffnungszeiten sind in der Regel von Mo - Di von 8 - 16 Uhr Mi von 8 - 12 Uhr am Donnerstag bis 18 Uhr und Fr bis 12 Uhr.

ARGE / Jobcenter Beratungsstellen

Falls Sie von ARGE bzw. Jobcenter betreut werden, finden Sie nachfolgend Adresse, Öffnungszeiten, E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer der zuständigen ARGE bzw. des zuständigen Jobcenters.

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
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Online-Arbeitsuchendmeldung bei der Arbeitsagentur. Nutzen Sie diese Möglichkeit.

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Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
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Volljärige Partner >>360€
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