Fördermöglichkeiten der Arbeitsagentur

Ich-AG :

Die Ich-AG wird bis zu drei Jahre gefördert.
Im Höchstfall summieren sich die Zuschüsse auf bis zu 14400 Euro. Das Geld wird nur solange gezahlt wie die Jahreseinkünfte der Ich-AG Gründer unter 25000 Euro liegen. Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld II Bezieher haben einen Rechtsanspruch auf den Existenzgründungs-zuschuss (Ich-AG).

Überbrückungsgeld :

Beim Überbrückungsgeld wird ein halbes Jahr eine Summe die der Höhe des Arbeitslosengeldes entspricht plus ein Zuschlag für die Sozialversicherung. Das Überbrückungsgeld ist eine Kann-Leistung. Die Arbeitsagenturen zahlen nur solange die Haushaltsmittel es zulassen.

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Fr 10.09. 2010

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