ARGE (Arbeitsgemeinschaft) in Berlin



Warmwasserkosten bei Hartz IV
Wenn die Warmwasserversorgung lokal in der Wohnung des Leistungsempfängers aufbereitet wird, werden die Kosten seit 2011 nicht von der Agentur für Arbeit übernommen. Das Jobcenter zahlt eine Pauschale als Mehrbedarf. Es ist eine zusätzliche Leistung zum Regelsatz. Die Grundlagen für die Errechnung des Mehrbedarfs sind im § 20 SGB II und im § 21 Abs. 7 SGB II zu finden. Beispielsweise erhält eine alleinerziehende Person einen Regelsatz von 391 €. Ihr Prozentsatz beträgt 2,30%. Somit zahlt die Agentur für Arbeit eine Pauschale in Höhe von 8,99 €.

ARGE Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf

Bundesallee 206
10717 Berlin

Kontakt Amt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf

ARGE Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg

Rudi- Dutschke- Str. 3
10969 Berlin

Kontakt Amt Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg

ARGE Berlin-Lichtenberg

Gotlindestr. 93
10365 Berlin

Kontakt Amt Berlin-Lichtenberg

ARGE Berlin-Marzahn-Hellersdorf

Allee der Kosmonauten 29
12681 Berlin

Kontakt Amt Berlin-Marzahn-Hellersdorf

ARGE Berlin-Mitte

Sickingenstr. 70
10553 Berlin

Kontakt Amt Berlin-Mitte

ARGE Berlin-Neukölln

Lahnstraße 56
12055 Berlin

Kontakt Amt Berlin-Neukölln

ARGE Berlin-Pankow

Storkower Str. 133
10407 Berlin

Kontakt Amt Berlin-Pankow

ARGE Berlin-Reinickendorf

Miraustraße 54
13509 Berlin

Kontakt Amt Berlin-Reinickendorf

ARGE Berlin-Spandau

Altonaer Str. 70/ 72
13581 Berlin

Kontakt Amt Berlin-Spandau

ARGE Berlin-Steglitz-Zehlendorf

Birkbuschstraße 10
12167 Berlin

Kontakt Amt Berlin-Steglitz-Zehlendorf

ARGE Berlin-Tempelhof-Schöneberg

Wolframstraße 89-92
12105 Berlin

Kontakt Amt Berlin-Tempelhof-Schöneberg

ARGE Berlin-Treptow-Köpenick

Groß-Berliner-Damm 73a-e
12487 Berlin

Kontakt Amt Berlin-Treptow-Köpenick



* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.

Wohngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Wohngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Mehr zum Thema § 22 SGB II

Hartz IV

Arbeitslosengeld 2 bzw. ALG II

Freibeträge

Bin überschuldet wer hilft?

Regelsatz

Rechte Alg 2 bzw. Arbeitslosengeld2

Pflichten Alg 2 bzw. Arbeitslosengeld2
Was mache ich, wenn ich arbeitslos geworden bin?

Um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu wahren, muss sich der Betroffene innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und arbeitslos zugleich melden. Hierfür ist ein persönliches Erscheinen von Nöten. Die Arbeitssuchendmeldung bedeutet, dass ein Beratungsgespräch mit einem Arbeitsvermittler erfolgt, um die Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden. Die Arbeitslosmeldung setzt den Anspruch auf Arbeitslosengeld in Gang, welches immer zum Ende eines Monats wie ein Gehalt ausgezahlt wird. Hat der Arbeitnehmer von alleine gekündigt und damit seine Arbeitslosigkeit bewusst herbeigeführt, tritt eine Sperrfrist von 3 Monaten ein, in denen die Zahlung von Arbeitslosengeld nicht erfolgt. Ausnahmen betreffen gesundheitliche Gründe oder Mobbing am Arbeitsplatz. Während der Zeit, in welcher der Leistungsempfänger von der Agentur für Arbeit betreut wird, ist er den Auflagen dieser verpflichtet. Dazu gehört, Urlaub vor Inanspruchnahme anmelden und genehmigen lassen zu müssen. Auch bedingt der Bezug von Arbeitslosengeld eine intensive Bewerbungsphase, in der eine Mindestanzahl von Bewerbungen pro Woche nachgewiesen werden muss. Selbstverständlich kann der Leistungsempfänger auch selbst auf Stellensuche gehen und alle Möglichkeiten oder Kontakte nutzen, um sich eigenständig eine neue Stelle zu suchen. Wichtig für die Agentur für Arbeit ist, dass Arbeitslose schnell wieder eine gute und den Qualifikationen entsprechende Beschäftigung finden.

Umfragen

Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

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23.04.2024
Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
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