ARGE (Arbeitsgemeinschaft) in Bremen



Warmwasserkosten bei Hartz IV
Wenn die Warmwasserversorgung lokal in der Wohnung des Leistungsempfängers aufbereitet wird, werden die Kosten seit 2011 nicht von der Agentur für Arbeit übernommen. Das Jobcenter zahlt eine Pauschale als Mehrbedarf. Es ist eine zusätzliche Leistung zum Regelsatz. Die Grundlagen für die Errechnung des Mehrbedarfs sind im § 20 SGB II und im § 21 Abs. 7 SGB II zu finden. Beispielsweise erhält eine alleinerziehende Person einen Regelsatz von 391 €. Ihr Prozentsatz beträgt 2,30%. Somit zahlt die Agentur für Arbeit eine Pauschale in Höhe von 8,99 €.

ARGE Bremen

Doventorsteinweg 48-52
28195 Bremen

Kontakt Amt Bremen

ARGE Bremen-Mitte

Doventorsteinweg 48 – 52
28195 Bremen

Kontakt Amt Bremen-Mitte

ARGE Bremen-Nord

Lindenstraße 71
28755 Bremen (Vegesack)

Kontakt Amt Bremen-Nord

ARGE Bremen-Nord

Lindenstraße 71
28755 Bremen

Kontakt Amt Bremen-Nord

ARGE Bremen-Nord

Gerhard-Rohlfs-Straße 48a
28757 Bremen

Kontakt Amt Bremen-Nord

ARGE Bremen-Nord

Gerhard-Rohlfs-Straße 48a
28757 Bremen

Kontakt Amt Bremen-Nord

ARGE Bremen-Nord

Landrat-Christians-Straße 107
28779 Bremen

Kontakt Amt Bremen-Nord

ARGE Bremen-Nord

Hindenburgstraße 61
28717 Bremen

Kontakt Amt Bremen-Nord

ARGE Bremen-Ost

Osterholzer Heerstraße 69
28307 Bremen

Kontakt Amt Bremen-Ost

ARGE Bremen-Ost

Pfalzburger Straße 69a
28207 Bremen

Kontakt Amt Bremen-Ost

ARGE Bremen-Süd

Neuenlander Straße 10
28199 Bremen

Kontakt Amt Bremen-Süd

ARGE Bremen-West

Schiffbauerweg 22
28237 Bremen

Kontakt Amt Bremen-West

ARGE Bremerhaven

Grimsbystr. 1
27570 Bremerhaven

Kontakt Amt Bremerhaven



* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.

Wohngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Wohngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Mehr zum Thema § 22 SGB II

Hartz IV

Arbeitslosengeld 2 bzw. ALG II

Freibeträge

Bin überschuldet wer hilft?

Regelsatz

Rechte Alg 2 bzw. Arbeitslosengeld2

Pflichten Alg 2 bzw. Arbeitslosengeld2
Was mache ich, wenn ich arbeitslos geworden bin?

Um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu wahren, muss sich der Betroffene innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und arbeitslos zugleich melden. Hierfür ist ein persönliches Erscheinen von Nöten. Die Arbeitssuchendmeldung bedeutet, dass ein Beratungsgespräch mit einem Arbeitsvermittler erfolgt, um die Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden. Die Arbeitslosmeldung setzt den Anspruch auf Arbeitslosengeld in Gang, welches immer zum Ende eines Monats wie ein Gehalt ausgezahlt wird. Hat der Arbeitnehmer von alleine gekündigt und damit seine Arbeitslosigkeit bewusst herbeigeführt, tritt eine Sperrfrist von 3 Monaten ein, in denen die Zahlung von Arbeitslosengeld nicht erfolgt. Ausnahmen betreffen gesundheitliche Gründe oder Mobbing am Arbeitsplatz. Während der Zeit, in welcher der Leistungsempfänger von der Agentur für Arbeit betreut wird, ist er den Auflagen dieser verpflichtet. Dazu gehört, Urlaub vor Inanspruchnahme anmelden und genehmigen lassen zu müssen. Auch bedingt der Bezug von Arbeitslosengeld eine intensive Bewerbungsphase, in der eine Mindestanzahl von Bewerbungen pro Woche nachgewiesen werden muss. Selbstverständlich kann der Leistungsempfänger auch selbst auf Stellensuche gehen und alle Möglichkeiten oder Kontakte nutzen, um sich eigenständig eine neue Stelle zu suchen. Wichtig für die Agentur für Arbeit ist, dass Arbeitslose schnell wieder eine gute und den Qualifikationen entsprechende Beschäftigung finden.

Umfragen

Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

Stimmen: 669
Kommentare: 0

Stellenmarkt / Berufsberatung, Nebenjobs

Jobbörse Arbeitsagentur Stellenangebote
Nebenjobs
25.04.2024
Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
© 2004 - 2024 by Infodienstnet ®
impressum  |  agb  |  datenschutz

Ladezeit der Seite: 0.021574 Sekunden.


Startseite