ARGE (Arbeitsgemeinschaft) in Schleswig-Holstein



Warmwasserkosten bei Hartz IV
Wenn die Warmwasserversorgung lokal in der Wohnung des Leistungsempfängers aufbereitet wird, werden die Kosten seit 2011 nicht von der Agentur für Arbeit übernommen. Das Jobcenter zahlt eine Pauschale als Mehrbedarf. Es ist eine zusätzliche Leistung zum Regelsatz. Die Grundlagen für die Errechnung des Mehrbedarfs sind im § 20 SGB II und im § 21 Abs. 7 SGB II zu finden. Beispielsweise erhält eine alleinerziehende Person einen Regelsatz von 391 €. Ihr Prozentsatz beträgt 2,30%. Somit zahlt die Agentur für Arbeit eine Pauschale in Höhe von 8,99 €.

ARGE Ahrensburg

Berliner Ring 8-10
23843 Bad Oldesloe

Kontakt Amt Ahrensburg

ARGE Bad Oldesloe

Berliner Ring 8-10
23843 Bad Oldesloe

Kontakt Amt Bad Oldesloe

ARGE Bad Segeberg

Am Wasserwerk 5
23795 Bad Segeberg

Kontakt Amt Bad Segeberg

ARGE Eckernförde

Ritterstr. 10
24768 Rendsburg

Kontakt Amt Eckernförde

ARGE Elmshorn

Adenauerdamm 1
25337 Elmshorn

Kontakt Amt Elmshorn

ARGE Flensburg

Waldstrasse 2
24939 Flensburg

Kontakt Amt Flensburg

ARGE Geesthacht

Alt-Möllner Str. 2
23879 Mölln

Kontakt Amt Geesthacht

ARGE Heide

Rungholtstr. 1
25746 Heide

Kontakt Amt Heide

ARGE Hohenwestedt

Ritterstr. 10
24768 Rendsburg

Kontakt Amt Hohenwestedt

ARGE Itzehoe

Lornsenplatz 1
25524 Itzehoe

Kontakt Amt Itzehoe

ARGE Kaltenkirchen

Am Wasserwerk 5
23795 Bad Segeberg

Kontakt Amt Kaltenkirchen

ARGE Kiel

Postfach 7007
24170 Kiel

Kontakt Amt Kiel

ARGE Lübeck

Kaninchenborn 31
23560 Lübeck

Kontakt Amt Lübeck

ARGE Mölln

Alt-Möllner Str. 2
23879 Mölln

Kontakt Amt Mölln

ARGE Neumünster

Friedrichstr. 7-19
24534 Neumünster

Kontakt Amt Neumünster

ARGE Pinneberg

Adenauerdamm 1
25337 Elmshorn

Kontakt Amt Pinneberg

ARGE Ratzeburg

Alt-Möllner Str. 2
23879 Mölln

Kontakt Amt Ratzeburg

ARGE Reinbek

Berliner Ring 8-10
23843 Bad Oldesloe

Kontakt Amt Reinbek

ARGE Rendsburg

Ritterstr. 10
24768 Rendsburg

Kontakt Amt Rendsburg

ARGE Schwarzenbek

Alt-Möllner Str. 2
23879 Mölln

Kontakt Amt Schwarzenbek



* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.

Wohngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Wohngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Mehr zum Thema § 22 SGB II

Hartz IV

Arbeitslosengeld 2 bzw. ALG II

Freibeträge

Bin überschuldet wer hilft?

Regelsatz

Rechte Alg 2 bzw. Arbeitslosengeld2

Pflichten Alg 2 bzw. Arbeitslosengeld2
Was mache ich, wenn ich arbeitslos geworden bin?

Um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu wahren, muss sich der Betroffene innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und arbeitslos zugleich melden. Hierfür ist ein persönliches Erscheinen von Nöten. Die Arbeitssuchendmeldung bedeutet, dass ein Beratungsgespräch mit einem Arbeitsvermittler erfolgt, um die Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden. Die Arbeitslosmeldung setzt den Anspruch auf Arbeitslosengeld in Gang, welches immer zum Ende eines Monats wie ein Gehalt ausgezahlt wird. Hat der Arbeitnehmer von alleine gekündigt und damit seine Arbeitslosigkeit bewusst herbeigeführt, tritt eine Sperrfrist von 3 Monaten ein, in denen die Zahlung von Arbeitslosengeld nicht erfolgt. Ausnahmen betreffen gesundheitliche Gründe oder Mobbing am Arbeitsplatz. Während der Zeit, in welcher der Leistungsempfänger von der Agentur für Arbeit betreut wird, ist er den Auflagen dieser verpflichtet. Dazu gehört, Urlaub vor Inanspruchnahme anmelden und genehmigen lassen zu müssen. Auch bedingt der Bezug von Arbeitslosengeld eine intensive Bewerbungsphase, in der eine Mindestanzahl von Bewerbungen pro Woche nachgewiesen werden muss. Selbstverständlich kann der Leistungsempfänger auch selbst auf Stellensuche gehen und alle Möglichkeiten oder Kontakte nutzen, um sich eigenständig eine neue Stelle zu suchen. Wichtig für die Agentur für Arbeit ist, dass Arbeitslose schnell wieder eine gute und den Qualifikationen entsprechende Beschäftigung finden.

Umfragen

Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

Stimmen: 669
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25.04.2024
Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
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