ARGE (Arbeitsgemeinschaft) in Thüringen



Warmwasserkosten bei Hartz IV
Wenn die Warmwasserversorgung lokal in der Wohnung des Leistungsempfängers aufbereitet wird, werden die Kosten seit 2011 nicht von der Agentur für Arbeit übernommen. Das Jobcenter zahlt eine Pauschale als Mehrbedarf. Es ist eine zusätzliche Leistung zum Regelsatz. Die Grundlagen für die Errechnung des Mehrbedarfs sind im § 20 SGB II und im § 21 Abs. 7 SGB II zu finden. Beispielsweise erhält eine alleinerziehende Person einen Regelsatz von 391 €. Ihr Prozentsatz beträgt 2,30%. Somit zahlt die Agentur für Arbeit eine Pauschale in Höhe von 8,99 €.

ARGE Apolda

Eduard-Rosenthal-Str. 43
99423 Weimar

Kontakt Amt Apolda

ARGE Arnstadt

Bierweg 2
99310 Arnstadt

Kontakt Amt Arnstadt

ARGE Artern

Sangerhäuser Str. 36
06556 Artern

Kontakt Amt Artern

ARGE Bad Salzungen

Erzberger Allee 12
36433 Bad Salzungen

Kontakt Amt Bad Salzungen

ARGE Eisenach

Ernst-Thälmann-Str. 78a
99817 Eisenach

Kontakt Amt Eisenach

ARGE Erfurt

Max-Reger-Str. 1
99096 Erfurt

Kontakt Amt Erfurt

ARGE Gera

Reichsstr. 15
07545 Gera

Kontakt Amt Gera

ARGE Greiz

Weberstraße 1
07973 Greiz

Kontakt Amt Greiz

ARGE Hildburghausen

Puschkinplatz 6
98646 Hildburghausen

Kontakt Amt Hildburghausen

ARGE Meiningen

Berliner Straße 1a
98617 Meiningen

Kontakt Amt Meiningen

ARGE Saalfeld

Bahnhofstr.5
07318 Saalfeld

Kontakt Amt Saalfeld

ARGE Schleiz

Pahlhornstr. 6
07907 Schleiz

Kontakt Amt Schleiz

ARGE Schmalkalden

Berliner Straße 1a
98617 Meiningen

Kontakt Amt Schmalkalden

ARGE Sondershausen

Nordhäuser Straße 1
99706 Sondershausen

Kontakt Amt Sondershausen

ARGE Sonneberg

Bahnhofstrasse 44-48
96515 Sonneberg

Kontakt Amt Sonneberg

ARGE Suhl

Werner Seelenbinder Strasse 8
98529 Suhl

Kontakt Amt Suhl

ARGE Sömmerda

Poststr. 2
99610 Sömmerda

Kontakt Amt Sömmerda

ARGE Weimar

Eduard-Rosenthal-Strasse 43
99423 Weimar

Kontakt Amt Weimar



* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.

Wohngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Wohngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Mehr zum Thema § 22 SGB II

Hartz IV

Arbeitslosengeld 2 bzw. ALG II

Freibeträge

Bin überschuldet wer hilft?

Regelsatz

Rechte Alg 2 bzw. Arbeitslosengeld2

Pflichten Alg 2 bzw. Arbeitslosengeld2
Was mache ich, wenn ich arbeitslos geworden bin?

Um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu wahren, muss sich der Betroffene innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und arbeitslos zugleich melden. Hierfür ist ein persönliches Erscheinen von Nöten. Die Arbeitssuchendmeldung bedeutet, dass ein Beratungsgespräch mit einem Arbeitsvermittler erfolgt, um die Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden. Die Arbeitslosmeldung setzt den Anspruch auf Arbeitslosengeld in Gang, welches immer zum Ende eines Monats wie ein Gehalt ausgezahlt wird. Hat der Arbeitnehmer von alleine gekündigt und damit seine Arbeitslosigkeit bewusst herbeigeführt, tritt eine Sperrfrist von 3 Monaten ein, in denen die Zahlung von Arbeitslosengeld nicht erfolgt. Ausnahmen betreffen gesundheitliche Gründe oder Mobbing am Arbeitsplatz. Während der Zeit, in welcher der Leistungsempfänger von der Agentur für Arbeit betreut wird, ist er den Auflagen dieser verpflichtet. Dazu gehört, Urlaub vor Inanspruchnahme anmelden und genehmigen lassen zu müssen. Auch bedingt der Bezug von Arbeitslosengeld eine intensive Bewerbungsphase, in der eine Mindestanzahl von Bewerbungen pro Woche nachgewiesen werden muss. Selbstverständlich kann der Leistungsempfänger auch selbst auf Stellensuche gehen und alle Möglichkeiten oder Kontakte nutzen, um sich eigenständig eine neue Stelle zu suchen. Wichtig für die Agentur für Arbeit ist, dass Arbeitslose schnell wieder eine gute und den Qualifikationen entsprechende Beschäftigung finden.

Umfragen

Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

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18.04.2024
Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
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