Adresse, Telefon, Fax, E-Mail und Öffnungszeiten der Arbeitsgerichte: Rheinland-Pfalz
Arbeitsgericht - Zuständigkeit, Aufgaben, Klageweg
Wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Streit entsteht, zum Beispiel über ausstehende Lohnzahlungen, greift das Arbeitsgericht als erste Instanz ein und prüft den Sachverhalt. Arbeitsgerichte sind zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Fällen sowie Tarifverträgen und arbeitnehmerähnlichen Personen, in denen es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geht. Alle übrigen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem §§ 2, 2a des Arbeitsgerichtsgesetzes. Die Kammer bildet den sogenannten Spruchkörper des Gerichtes und setzt sich aus Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern zusammen, die in der Kammer jeweils eine Stimme haben. Dabei ist die Aufteilung gleich zwischen Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern, wobei den Körper der ehrenamtlichen Richter zwei Kreise aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern bilden. | Arbeitsgericht Kaiserslautern
Kontakt: Arbeitsgericht Kaiserslautern
Telefon: (0631) 37210
Email: Kein Eintrag
Bahnhofstr. 24
67655 Kaiserslautern | Arbeitsgericht Koblenz
Kontakt: Arbeitsgericht Koblenz
Telefon: (0261) 91300
Email: Kein Eintrag
Gerichtsstr. 5
56068 Koblenz | Arbeitsgericht Ludwigshafen
Kontakt: Arbeitsgericht Ludwigshafen
Telefon: (0621) 596050
Email: Kein Eintrag
Wredestr. 6
67059 Ludwigshafen | Arbeitsgericht Mainz
Kontakt: Arbeitsgericht Mainz
Telefon: (06131) 1410
Email: Kein Eintrag
Ernst-Ludwig-Str. 4
55116 Mainz | Arbeitsgericht Trier
Kontakt: Arbeitsgericht Trier
Telefon: (0651) 4660
Email: Kein Eintrag
Dietrichstr. 13
54290 Trier |
|
|
* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.