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Arbeitsgericht - Zuständigkeit, Aufgaben, Klageweg Wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Streit entsteht, zum Beispiel über ausstehende Lohnzahlungen, greift das Arbeitsgericht als erste Instanz ein und prüft den Sachverhalt. Arbeitsgerichte sind zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Fällen sowie Tarifverträgen und arbeitnehmerähnlichen Personen, in denen es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geht. Alle übrigen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem §§ 2, 2a des Arbeitsgerichtsgesetzes. Die Kammer bildet den sogenannten Spruchkörper des Gerichtes und setzt sich aus Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern zusammen, die in der Kammer jeweils eine Stimme haben. Dabei ist die Aufteilung gleich zwischen Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern, wobei den Körper der ehrenamtlichen Richter zwei Kreise aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern bilden.

Arbeitsgericht Kaiserslautern

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Telefon: (0631) 37210
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Bahnhofstr. 24
67655 Kaiserslautern

Arbeitsgericht Koblenz

Kontakt: Arbeitsgericht Koblenz
Telefon: (0261) 91300
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Gerichtsstr. 5
56068 Koblenz

Arbeitsgericht Ludwigshafen

Kontakt: Arbeitsgericht Ludwigshafen
Telefon: (0621) 596050
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Wredestr. 6
67059 Ludwigshafen

Arbeitsgericht Mainz

Kontakt: Arbeitsgericht Mainz
Telefon: (06131) 1410
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Ernst-Ludwig-Str. 4
55116 Mainz

Arbeitsgericht Trier

Kontakt: Arbeitsgericht Trier
Telefon: (0651) 4660
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Dietrichstr. 13
54290 Trier


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Sprechzeiten und Öffnungszeiten

Sprechzeiten: Jederzeit nach Terminvereinbarung innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten nach oben
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