Jobcenter/ARGE in Saarland



Jobcenter (ARGE) Saarland: Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) auch Hartz 4 genannt bezieht, wird durch das Jobcenter betreut. Wird Arbeitslosengeld I gezahlt und dazu Arbeitslosengeld II (Aufstocker) erhalten, so ist auch das Jobcenter zuständig.

Jobcenter: Öffnungszeiten, Telefonnummer sowie Kontaktadressen der Jobcenter in Saarland:

Hartz IV - Alg 2 Empfänger in Blieskastel

Saarpfalz-Kreis Geschäftsstelle Blieskastel
Kontakt und Öffnungszeiten: Jobcenter/ARGE Blieskastel
Jobcenter Blieskastel

Hartz IV - Alg 2 Empfänger in Homburg

Saarpfalzkreis
Kontakt und Öffnungszeiten: Jobcenter/ARGE Homburg
Jobcenter Homburg

Hartz IV - Alg 2 Empfänger in Merzig

Merzig-Wadern
Kontakt und Öffnungszeiten: Jobcenter/ARGE Merzig
Jobcenter Merzig

Hartz IV - Alg 2 Empfänger in Neunkirchen

Vermittlung
Kontakt und Öffnungszeiten: Jobcenter/ARGE Neunkirchen
Jobcenter Neunkirchen

Hartz IV - Alg 2 Empfänger in Saarbrücken


Kontakt und Öffnungszeiten: Jobcenter/ARGE Saarbrücken
Jobcenter Saarbrücken

Hartz IV - Alg 2 Empfänger in Saarlouis


Kontakt und Öffnungszeiten: Jobcenter/ARGE Saarlouis
Jobcenter Saarlouis

Hartz IV - Alg 2 Empfänger in St. Ingbert

Saarpfalz-Kreis Geschäftsstelle St. Ingbert
Kontakt und Öffnungszeiten: Jobcenter/ARGE St. Ingbert
Jobcenter St. Ingbert



* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.

ALG II

Hartz IV


Sozialgeld

Sozialgeld und Arbeitslosengeld II sind Leistungen, die nach dem Sozialgesetzbuch II eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen.

Antragsformulare

Arbeitslosengeld II Antrag, Sozialgeld Antrag Formular, Weiterbewilligungs- Antrag Arbeitslosengeld II, Elektronische Ausfüllhilfe zum Antrag auf Alg II finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur unter:
Formulare

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Selbständigkeit
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Zeitvertrag
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Umfragen

Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

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Liegt die neue Arbeitsstelle ausserhalb des Tagespendelbereichs kann für den Umzug eine Umzugskostenbeihilfe gewährt werden. Übernommen werden nur Kosten für das Befördern von Gütern von der bisherigen zur neuen Wohnung wenn nicht länger als zwei Jahre zwischen der Arbeitsaufnahme und Umzug liegen.
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