Lohnsteuerhilfevereine in Ihrer Nähe: Niedersachsen



Wer oder was ist der Lohnsteuerhilfeverein?
Der VLH (Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.) ist eine Einrichtung für Arbeitnehmer zur Unterstützung und Hilfe in einkommenssteuerrechtlichen Angelegenheiten und wurde im September 1972 in Neustadt an der Weinstraße gegründet. Der Verein hat ca. 800 000 Mitglieder und verfügt bundesweit über ca. 3000 Beratungsstellen.

Bereits 1964 hatte der Gesetzgeber in § 13 des Steuerberatungsgesetzes Lohnsteuerhilfevereinen die Befugnis eingeräumt, sich um die steuerrechtlichen Angelegenheiten ihrer Mitglieder zu kümmern. Ziel dieses Ansinnens war es, allen Arbeitnehmern eine kostengünstige steuerrechtliche Beratung zu ermöglichen und eine Alternative zu Steuerberatern zu schaffen.

Lohnsteuerhilfeverein Braunschweig

Verein für Lohnsteuerberatung e.V.
Brabandtstr. 8
38100 Braunschweig
Telefon: 0531/124866
Email: Kein Eintrag


Lohnsteuerhilfeverein Celle

Lohnsteuerhilfeverein Hanse e.V.
Lüneburger Heerstr. 59
29223 Celle
Telefon: 05141/980900
Email: Kein Eintrag


Lohnsteuerhilfeverein Duderstadt

Lohnsteuerhilfeverein LBA e.V.
Hasenwinkel 1
37115 Duderstadt
Telefon: 05527/941060
Email: Kein Eintrag


Lohnsteuerhilfeverein Edewecht

Lohnsteuerberatung Nord e.V.
Wittenberger Str. 16
26188 Edewecht
Telefon: 04405/8877
Email: Kein Eintrag


Lohnsteuerhilfeverein Göttingen

Lohnsteuerberatungsring Südniederschsen e.V.
Kasseler Landstr. 90
37081 Göttingen
Telefon: 05551/1454
Email: Kein Eintrag


Lohnsteuerhilfeverein Gieboldehausen

Lohnsteuerhilfeverein Mitteldeutschland e.V.
Fleckenstr. 69
37434 Gieboldehausen
Telefon: 05528/2565
Email: Kein Eintrag


Lohnsteuerhilfeverein Hannover

IDL Niedersachsen e.V.
Osterstr. 1
30159 Hannover
Telefon: 0511/3268206
Email: Kein Eintrag


Lohnsteuerhilfeverein Wedemark

Lohnsteuerhilfeverein Wedemark e.V.
Pechriede 3b
30900 Wedemark
Telefon: 05130/39780
Email: Kein Eintrag


Lohnsteuerhilfeverein Weyhe

Arbeitnehmer Lohnsteuerberatung e.V.
Bahnhofstr. 37
28844 Weyhe
Telefon: 04203/787402
Email: Kein Eintrag




Lohnsteuerhilfevereine benötigen für ihre Tätigkeit eine staatliche Anerkennung und dürfen im Gegensatz zu Steuerberatern nur in begrenztem Umfang Hilfe leisten (siehe unten). Bei der Ausübung der Hilfeleistung unterliegen Lohnsteuerhilfevereine den strengen Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes. So haben sie u.a. eine Haftpflichtversicherung für die Beratungstätigkeit zur Sicherung eventuelle Vermögensschäden ihrer Mitglieder abzuschließen und unterliegen der Schweigepflicht gem. § 203 StGB.

Aufgaben und Hilfeleistung Die Aufgaben der Lohnsteuerhilfevereine umfassen die steuerliche Beratung, die Erstellung der Einkommenssteuererklärung und Weiterleitung der Unterlagen an die Finanzbehörden, die Berechnung eines etwaigen Erstattungs- oder Nachzahlungsbetrages, die Überprüfung des Steuerbescheides, die Einlegung etwaiger Einsprüche gegen unrichtige Bescheide sowie die Klageerhebung vor Gericht in den Bereichen Einkommen, Kindergeld, Eigenheim, Altersvorsorge (Riester-Rente), Investitionszulage, Freistellungsaufträge bei Kapitalvermögen sowie die richtige Steuerklassenwahl. Bei Einkünften aus nicht selbständiger Tätigkeit, Renten oder Versorgungsbezügen, Unterhaltsleistungen, bei selbst genutztem Wohneigentum, Einkünften aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünften werden Lohnsteuerhilfevereine im Rahmen der Einkommenssteuererklärung tätig. Eine Hilfeleistung bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ist nicht möglich. Die Lohnsteuerhilfevereine führen darüber hinaus Musterprozesse vor den Finanzgerichten im Namen ihrer Mitglieder.

Mitgliedschaft und Kosten Für die Mitgliedschaft ist regelmäßig ein Antrag bei der örtlich zuständigen Beratungsstelle erforderlich. Weitergehende Informationen zur zuständigen Beratungsstelle können der Internetseite www.vlh.de oder den gelben Seiten entnommen werden. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 10,00 €. Der anschließende Mitgliedsbeitrag bemisst sich nach dem Bruttojahreseinkommen und liegt zwischen 34,00 € und 300,00 €. Der genaue Beitragssatz kann der oben genannten Internetseite entnommen werden. Mit diesem Beitrag sind alle Leistungen abgegolten.

Sonstiges Lohnsteuerhilfevereine werden durch die zuständige Aufsichtsbehörde nicht nur anerkannt, sondern auch ständig überwacht. Diese Überwachung umfasst sowohl die persönliche als auch die fachliche Eignung der Beratungsstellenleiter. Auch achten die Lohnsteuerhilfevereine selbst auf die fachliche Weiterbildung der Beratungsstellenleiter. Diese erhalten regelmäßig Schulungen und werden einer jährlichen Prüfung durch einen externen Prüfungsverband unterzogen. Der überwiegende Teil der eingesetzten Berater ist nach DIN 77700 zertifiziert.


* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.

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