Lohnsteuerhilfevereine in Ihrer Nähe: Sachsen-Anhalt
Lohnsteuerhilfevereine benötigen für ihre Tätigkeit eine staatliche Anerkennung und dürfen im Gegensatz zu Steuerberatern nur in begrenztem Umfang Hilfe leisten (siehe unten). Bei der Ausübung der Hilfeleistung unterliegen Lohnsteuerhilfevereine den strengen Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes. So haben sie u.a. eine Haftpflichtversicherung für die Beratungstätigkeit zur Sicherung eventuelle Vermögensschäden ihrer Mitglieder abzuschließen und unterliegen der Schweigepflicht gem. § 203 StGB. Aufgaben und Hilfeleistung Die Aufgaben der Lohnsteuerhilfevereine umfassen die steuerliche Beratung, die Erstellung der Einkommenssteuererklärung und Weiterleitung der Unterlagen an die Finanzbehörden, die Berechnung eines etwaigen Erstattungs- oder Nachzahlungsbetrages, die Überprüfung des Steuerbescheides, die Einlegung etwaiger Einsprüche gegen unrichtige Bescheide sowie die Klageerhebung vor Gericht in den Bereichen Einkommen, Kindergeld, Eigenheim, Altersvorsorge (Riester-Rente), Investitionszulage, Freistellungsaufträge bei Kapitalvermögen sowie die richtige Steuerklassenwahl. Bei Einkünften aus nicht selbständiger Tätigkeit, Renten oder Versorgungsbezügen, Unterhaltsleistungen, bei selbst genutztem Wohneigentum, Einkünften aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünften werden Lohnsteuerhilfevereine im Rahmen der Einkommenssteuererklärung tätig. Eine Hilfeleistung bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ist nicht möglich. Die Lohnsteuerhilfevereine führen darüber hinaus Musterprozesse vor den Finanzgerichten im Namen ihrer Mitglieder. Mitgliedschaft und Kosten Für die Mitgliedschaft ist regelmäßig ein Antrag bei der örtlich zuständigen Beratungsstelle erforderlich. Weitergehende Informationen zur zuständigen Beratungsstelle können der Internetseite www.vlh.de oder den gelben Seiten entnommen werden. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 10,00 €. Der anschließende Mitgliedsbeitrag bemisst sich nach dem Bruttojahreseinkommen und liegt zwischen 34,00 € und 300,00 €. Der genaue Beitragssatz kann der oben genannten Internetseite entnommen werden. Mit diesem Beitrag sind alle Leistungen abgegolten. Sonstiges Lohnsteuerhilfevereine werden durch die zuständige Aufsichtsbehörde nicht nur anerkannt, sondern auch ständig überwacht. Diese Überwachung umfasst sowohl die persönliche als auch die fachliche Eignung der Beratungsstellenleiter. Auch achten die Lohnsteuerhilfevereine selbst auf die fachliche Weiterbildung der Beratungsstellenleiter. Diese erhalten regelmäßig Schulungen und werden einer jährlichen Prüfung durch einen externen Prüfungsverband unterzogen. Der überwiegende Teil der eingesetzten Berater ist nach DIN 77700 zertifiziert. |
* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.
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