Sozialämter in Schleswig-Holstein



Interessante Themen

Sozialamt Bad Oldesloe

Email: stadtverwaltung@badoldesloe.de
Telefon: (04531) 504 0
Adresse des Sozialamtes Bad Oldesloe
Markt 5
23843 Bad Oldesloe

Sozialamt Elmshorn

Email: sozialamt@elmshorn.de
Telefon: (04121) 23 10
Adresse des Sozialamtes Elmshorn
Schulstr. 15-17
25335 Elmshorn

Sozialamt Kiel

Email: Kein Eintrag
Telefon: 0431 / 901 0
Adresse des Sozialamtes Kiel
Fleethörn 9
24103 Kiel

Sozialamt Lübeck

Email: Kein Eintrag
Telefon: 0451 / 122 0
Adresse des Sozialamtes Lübeck
Fischstr. 2-6
23552 Lübeck

Sozialamt Neumünster

Email: soziale-hilfen@neumuenster.de
Telefon: Fax : 04321 / 942 229 3
Adresse des Sozialamtes Neumünster
Großflecken 59
24534 Neumünster

Sozialamt Norderstedt

Email: sozialamt@norderstedt.de
Telefon: (040) 535 950
Adresse des Sozialamtes Norderstedt
Rathausallee 50
22846 Norderstedt

Sozialamt Oldenburg

Email: soziales@stadt-oldenburg.de
Telefon: (0441) 235 249 4
Adresse des Sozialamtes Oldenburg
Pferdemarkt 14
26122 Oldenburg

Sozialamt Pinneberg

Email: FD-Soziales@stadtverwaltung.pinneberg.de
Telefon: (04101) 2110
Adresse des Sozialamtes Pinneberg
Bismarckstr. 8
25421 Pinneberg

Sozialamt Plön

Email: sozialamt@kreis-ploen.de
Telefon: (04522) 743 82
Adresse des Sozialamtes Plön
Hamburger Str. 17 -18
24306 Plön

Sozialamt Ratzeburg

Email: Kein Eintrag
Telefon: (04541) 888 0
Adresse des Sozialamtes Ratzeburg
Barlachstrasse
23909 Ratzeburg


* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.

Das Wohngeld

Ist eine staatliche Sozialleistung. Wenn das monatliche Haushaltseinkommen unter einem bestimmten Betrag liegt, wird es als Zuschuss zu den Mietkosten gezahlt.

Die Höhe des Wohngelds hängt von der Höhe der Miet- bzw Wohnkosten und von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Für die Berechnung spielt ein eventuell vorhandenes Sparvermögen keine Rolle.

Das Wohngeld ist mit anderen Sozialleistungen nicht kombinierbar. Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrem Wohnungsamt.

Wohngeld - Wohnberechtigungs-
schein

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Leistungen Sozialamt

Vom Sozialamt erhalten Hilfsbedürftige Personen die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese Leistung ist eine bedarfsorientierte Leistung zur Sicherstellung des Existenzminimums und ist subsidiär.

Das heißt, Anspruch darauf haben nur Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht anders sicher können. Gründe, warum Menschen für ihren Lebensunterhalt nicht mehr anders sorgen können, gibt es viele.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfe steht nur Menschen zu, die sonst keine weiteren Leistungen, also weder Arbeitslosengeld I noch die sogenannte Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten.

Das bedeutet, dass Arbeitslosengeld II und Leistungen zur Grundsicherung der Hilfe zum Lebensunterhalt durch das Sozialamt vorgehen, da die Sozialhilfe die unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung in Deutschland darstellt.

>> Das gibt es.

Umfragen

Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

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