Versorgungsämter in Baden-Württemberg



 
Pflegeversicherung

Versorgungsamt Freiburg (Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald)

Kontakt: Versorgungsamt Freiburg
Telefon: 0761 / 204 - 42 42
Email: versorgungsamt@breisgau-hochschwarzwald.
de

Versorgungsamt Freiburg (Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald)
Sautierstraße 28
79104 Freiburg

Versorgungsamt Heidelberg (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)

Kontakt: Versorgungsamt Heidelberg
Telefon: 06221 / 52-22-888
Email: versorgungsamt@rhein-neckar-kreis.de
Versorgungsamt Heidelberg (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)
Eppelheimer Straße 15
69115 Heidelberg

Versorgungsamt Heilbronn (Landratsamt Heilbronn)

Kontakt: Versorgungsamt Heilbronn
Telefon: 07131 / 93-80
Email: poststelle@landratsamt-heilbronn.de
Versorgungsamt Heilbronn (Landratsamt Heilbronn)
Bahnhofstr. 35
74072 Heilbronn

Versorgungsamt Karlsruhe (Landratsamt Karlsruhe). Amt für Versorgung und Rehabilitation

Kontakt: Versorgungsamt Karlsruhe
Telefon: 0721 - 84051
Email: versorgungsamt@landratsamt-karlsruhe.de
Versorgungsamt Karlsruhe (Landratsamt Karlsruhe). Amt für Versorgung und Rehabilitation
Kriegsstr. 103
76135 Karlsruhe

Versorgungsamt Ravensburg (Landratsamt Ravensburg) Versorgungsamt- und Migrationsamt

Kontakt: Versorgungsamt Ravensburg
Telefon: 0751 - 85 - 0
Email: lra@landkreis-ravensburg.de
Versorgungsamt Ravensburg (Landratsamt Ravensburg) Versorgungsamt- und Migrationsamt
Gartenstraße 107
88212 Ravensburg

Versorgungsamt Rottweil (Landratsamt Rottweil).

Kontakt: Versorgungsamt Rottweil
Telefon: 0741 / 24-30
Email: lra@landkreis-rottweil.de
Versorgungsamt Rottweil (Landratsamt Rottweil).
Königstraße 36
78628 Rottweil

Versorgungsamt Stuttgart (Landratsamt Böblingen). Versorgungsamt Stuttgart

Kontakt: Versorgungsamt Stuttgart
Telefon: 0711 - 66730
Email: versorgungsamt@lrabb.de
Versorgungsamt Stuttgart (Landratsamt Böblingen). Versorgungsamt Stuttgart
Fritz-Elsas-Str. 30
70174 Stuttgart

Versorgungsamt Ulm (Landratsamt Alb-Donau-Kreis ).

Kontakt: Versorgungsamt Ulm
Telefon: 0731 / 18-90
Email: versorgung@alb-donau-kreis.de
Versorgungsamt Ulm (Landratsamt Alb-Donau-Kreis ).
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Im Rahmen der Umorganisation der Landesverwaltung Baden-Württemberg wurden die Versorgungsämter zum 31.12.2004 aufgelöst. Die Aufgaben der Versorgungsämter sind auf die Landratsämter im zuge der Reform übergegangen.


* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.

Nachteil-
ausgleich bei Behinderung.

Mehrbedarf bei Leistungen des SGB XII.
- erhöhter Regelsatz.

Kfz-Steuerermäßigung.
- 50% Ermäßigung.

Freifahrt im öffentlichen Personen-
nahverkehr.

- Anspruch auf Wertmarke

>>weitere Informationen

Behinderung

>>Mehr zum Thema Feststellkriterien

Was wird berücksichtigt bei einer Feststellung von Behinderung ...
Entscheidung immer am Schreibtisch nach Aktenlage

Dem Antragsteller, in diesem Beispiel „zur Feststellung einer Behinderung inklusive der Ausstellung eines Ausweises“ muss bewusst sein, dass über seinen mehrseitigen Formularantrag „Bürokraten“ entscheiden.

Entschieden wird, wie es heißt, nach Aktenlage. Der Sachbearbeiter beim Versorgungsamt kennt den Antragsteller nicht persönlich; er kennt nur dessen Akte und das, was in dem Antrag formuliert, sprich eingetragen worden ist.

Steht viel drin, so ist das durchaus hilfreich; steht wenig drin, dann kann auch nur anhand dieser wenigen Informationen beurteilt, gewertet und entschieden werden. Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar notwendig, das Formular zur Antragstellung so gut und genau wie möglich auszufüllen.
>Schwerbehinderten-
ausweis - Merkzeichen

und ihre Bedeutung: Das Versorgungsamt prüft die den Anspruch eines Behinderten Menschen auf ein Merkzeichen.

Folgende Merkzeichen können zugeteilt werden -

aG für Außergewöhnliche Gehbehinderung,

B für Berechtigung für eine ständige Begleitung,

Bl für für Blind,

G für Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt,

Gl für Gehörlos,

H für Hilflos und RF für Rundfunkgebühren-
befreiung und Telefongebühren-
ermäßigung möglich.
Erfahren Sie mehr...

Zuschuss

Das Formular, alternativ auch Vordruck genannt, ist eine meistens mehrseitige, standardisierte Zusammenstellung von Informationen und Daten zu dem betreffenden Sachverhalt. Formulare ganz allgemeinen dienen als Vorbereitung zur Erfassung einer Vielzahl an ähnlichen oder vergleichbaren Sachverhalten.

Sie werden durch die buchstäbliche Vorformulierung schematisiert und lassen sich so auch sehr gut elektronisch als Offline- oder als Webdatei verarbeiten. Alle Behörden arbeiten seit jeher mit Formularen, unter ihnen auch das Versorgungsamt.

Wie das Wort sagt, hat das Versorgungsamt als Amt für soziale Angelegenheiten, kurz ASA die gesetzliche Aufgabe, im Rahmen der sozialen Sicherung über individuelle Entschädigungsansprüche von Bürgern zu entscheiden. Zu dem betroffenen Personenkreis gehören unter anderem die Schwerbehinderten nach dem SGB IX, dem neunten Sozialgesetzbuch.

Weitere Aufgaben sind die • Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz OEG • Versorgung von Zivildienstleistenden nach dem ZDG Zivildienstgesetz • Versorgung von Impfgeschädigten nach dem Infektionsschutzgesetz IFSG • Kriegsopferversorgung nach dem BVG, dem Bundesversorgungsgesetz • Auszahlung von Erziehungs- und von Elterngeld in einigen Bundesländern
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