Versorgungsämter in Bayern Staatliche Einrichtungen



 

Regionalstelle Augsburg

Region Schwaben
Kontakt: Regionalstelle Augsburg
Telefon: 08 21/57 09-01
Email: Email: poststelle.schw@zbfs.bayern.de
Regionalstelle Augsburg
Morellstr. 30
86159 Augsburg

Regionalstelle Bayreuth

Region Oberfranken
Kontakt: Regionalstelle Bayreuth
Telefon: 09 21/6 05-1
Email: Email: poststelle.ofr@zbfs.bayern.de
Regionalstelle Bayreuth
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth

Regionalstelle Landshut

Region Niederbayern
Kontakt: Regionalstelle Landshut
Telefon: 08 71/8 29-0
Email: Email: poststelle.ndb@zbfs.bayern.de
Regionalstelle Landshut
Friedhofstr. 7
84028 Landshut

Regionalstelle München

Region Oberbayern
Kontakt: Regionalstelle München
Telefon: 0 89/1 89 66-0
Email: Email: poststelle.obb1@zbfs.bayern.de
Regionalstelle München
Richelstr. 17
80634 München

Regionalstelle München

Region Oberbayern
Kontakt: Regionalstelle München
Telefon: 0 89/1 89 66-0
Email: Email: poststelle.obb2@zbfs.bayern.de
Regionalstelle München
Bayerstr. 32
80335 München

Regionalstelle Nürnberg

Region Mittelfranken
Kontakt: Regionalstelle Nürnberg
Telefon: 09 11/9 28-0
Email: Email: poststelle.mfr@zbfs.bayern.de
Regionalstelle Nürnberg
Bärenschanzstr. 8a
90429 Nürnberg

Regionalstelle Regensburg

Region Oberpfalz
Kontakt: Regionalstelle Regensburg
Telefon: 09 41/78 09-00
Email: Email: poststelle.opf@zbfs.bayern.de
Regionalstelle Regensburg
Landshuter Str. 55
93053 Regensburg

Regionalstelle Würzburg

Region Unterfranken
Kontakt: Regionalstelle Würzburg
Telefon: 0931 / 4107-01
Email: Email: poststelle.ufr@zbfs.bayern.de
Regionalstelle Würzburg
Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg
Die Versorgungsämter in Bayern wurden zum 01.08.05 mit anderen Behörden zum Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zusammengefügt.Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS):


* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.

Nachteil-
ausgleich bei Behinderung.

Mehrbedarf bei Leistungen des SGB XII.
- erhöhter Regelsatz.

Kfz-Steuerermäßigung.
- 50% Ermäßigung.

Freifahrt im öffentlichen Personen-
nahverkehr.

- Anspruch auf Wertmarke

>>weitere Informationen

Behinderung

>>Mehr zum Thema Feststellkriterien

Was wird berücksichtigt bei einer Feststellung von Behinderung ...
Entscheidung immer am Schreibtisch nach Aktenlage

Dem Antragsteller, in diesem Beispiel „zur Feststellung einer Behinderung inklusive der Ausstellung eines Ausweises“ muss bewusst sein, dass über seinen mehrseitigen Formularantrag „Bürokraten“ entscheiden.

Entschieden wird, wie es heißt, nach Aktenlage. Der Sachbearbeiter beim Versorgungsamt kennt den Antragsteller nicht persönlich; er kennt nur dessen Akte und das, was in dem Antrag formuliert, sprich eingetragen worden ist.

Steht viel drin, so ist das durchaus hilfreich; steht wenig drin, dann kann auch nur anhand dieser wenigen Informationen beurteilt, gewertet und entschieden werden. Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar notwendig, das Formular zur Antragstellung so gut und genau wie möglich auszufüllen.
>Schwerbehinderten-
ausweis - Merkzeichen

und ihre Bedeutung: Das Versorgungsamt prüft die den Anspruch eines Behinderten Menschen auf ein Merkzeichen.

Folgende Merkzeichen können zugeteilt werden -

aG für Außergewöhnliche Gehbehinderung,

B für Berechtigung für eine ständige Begleitung,

Bl für für Blind,

G für Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt,

Gl für Gehörlos,

H für Hilflos und RF für Rundfunkgebühren-
befreiung und Telefongebühren-
ermäßigung möglich.
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Zuschuss

Das Formular, alternativ auch Vordruck genannt, ist eine meistens mehrseitige, standardisierte Zusammenstellung von Informationen und Daten zu dem betreffenden Sachverhalt. Formulare ganz allgemeinen dienen als Vorbereitung zur Erfassung einer Vielzahl an ähnlichen oder vergleichbaren Sachverhalten.

Sie werden durch die buchstäbliche Vorformulierung schematisiert und lassen sich so auch sehr gut elektronisch als Offline- oder als Webdatei verarbeiten. Alle Behörden arbeiten seit jeher mit Formularen, unter ihnen auch das Versorgungsamt.

Wie das Wort sagt, hat das Versorgungsamt als Amt für soziale Angelegenheiten, kurz ASA die gesetzliche Aufgabe, im Rahmen der sozialen Sicherung über individuelle Entschädigungsansprüche von Bürgern zu entscheiden. Zu dem betroffenen Personenkreis gehören unter anderem die Schwerbehinderten nach dem SGB IX, dem neunten Sozialgesetzbuch.

Weitere Aufgaben sind die • Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz OEG • Versorgung von Zivildienstleistenden nach dem ZDG Zivildienstgesetz • Versorgung von Impfgeschädigten nach dem Infektionsschutzgesetz IFSG • Kriegsopferversorgung nach dem BVG, dem Bundesversorgungsgesetz • Auszahlung von Erziehungs- und von Elterngeld in einigen Bundesländern
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