Versorgungsämter in Thüringen Staatliche Einrichtungen



Versorgungsamt Erfurt *

Thüringer Landesverwaltungsamt
Abteilung VI
-Versorgung und Integration-
Außenstelle Erfurt
Kontakt: Versorgungsamt Erfurt *
Telefon: +49-361-37-800
Fax: +49-365-37-88159
Email: poststelle.erfurt@tlvwa.thueringen.de
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
Postanschrift:
Postfach 900122
99104 Erfurt
* Das Versorgungsamt Erfurt ist mit Wirkung vom 01.05.2008, ebenso das Landesamt für Soziales und Familie, aufgelöst worden. Die Aufgaben wurden teilweise dem Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) übertragen.

Versorgungsamt Gera *

Thüringer Landesverwaltungsamt
Abteilung VI
-Versorgung und Integration-
Außenstelle Gera
Kontakt: Versorgungsamt Gera *
Telefon: +49-365-82230
Fax: +49-365-8223-1593
Email: poststelle.gera@tlvwa.thueringen.de
Puschkinplatz 7
07545 Gera
Postanschrift:
Postfach 1161
07501 Gera
* Das Versorgungsamt Gera ist mit Wirkung vom 01.05.2008, ebenso das Landesamt für Soziales und Familie, aufgelöst worden. Die Aufgaben wurden teilweise dem Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) übertragen.

Versorgungsamt Suhl *

Thüringer Landesverwaltungsamt
Abteilung VI
-Versorgung und Integration-
Kontakt: Versorgungsamt Suhl *
Telefon: +49-3681-73-3200
Fax: +49-3681-73-3202
Email: poststelle.suhl@tlvwa.thueringen.de
Karl-Liebknecht-Str. 4
98527 Suhl
Postanschrift:
Postfach 100141
98490 Suhl
* Das Versorgungsamt Suhl ist mit Wirkung vom 01.05.2008, ebenso das Landesamt für Soziales und Familie, aufgelöst worden. Die Aufgaben wurden teilweise dem Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) übertragen.


* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.

Nachteil-
ausgleich bei Behinderung.

Mehrbedarf bei Leistungen des SGB XII.
- erhöhter Regelsatz.

Kfz-Steuerermäßigung.
- 50% Ermäßigung.

Freifahrt im öffentlichen Personen-
nahverkehr.

- Anspruch auf Wertmarke

>>weitere Informationen

Behinderung

>>Mehr zum Thema Feststellkriterien

Was wird berücksichtigt bei einer Feststellung von Behinderung ...
Entscheidung immer am Schreibtisch nach Aktenlage

Dem Antragsteller, in diesem Beispiel „zur Feststellung einer Behinderung inklusive der Ausstellung eines Ausweises“ muss bewusst sein, dass über seinen mehrseitigen Formularantrag „Bürokraten“ entscheiden.

Entschieden wird, wie es heißt, nach Aktenlage. Der Sachbearbeiter beim Versorgungsamt kennt den Antragsteller nicht persönlich; er kennt nur dessen Akte und das, was in dem Antrag formuliert, sprich eingetragen worden ist.

Steht viel drin, so ist das durchaus hilfreich; steht wenig drin, dann kann auch nur anhand dieser wenigen Informationen beurteilt, gewertet und entschieden werden. Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar notwendig, das Formular zur Antragstellung so gut und genau wie möglich auszufüllen.
>Schwerbehinderten-
ausweis - Merkzeichen

und ihre Bedeutung: Das Versorgungsamt prüft die den Anspruch eines Behinderten Menschen auf ein Merkzeichen.

Folgende Merkzeichen können zugeteilt werden -

aG für Außergewöhnliche Gehbehinderung,

B für Berechtigung für eine ständige Begleitung,

Bl für für Blind,

G für Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt,

Gl für Gehörlos,

H für Hilflos und RF für Rundfunkgebühren-
befreiung und Telefongebühren-
ermäßigung möglich.
Erfahren Sie mehr...

Zuschuss

Das Formular, alternativ auch Vordruck genannt, ist eine meistens mehrseitige, standardisierte Zusammenstellung von Informationen und Daten zu dem betreffenden Sachverhalt. Formulare ganz allgemeinen dienen als Vorbereitung zur Erfassung einer Vielzahl an ähnlichen oder vergleichbaren Sachverhalten.

Sie werden durch die buchstäbliche Vorformulierung schematisiert und lassen sich so auch sehr gut elektronisch als Offline- oder als Webdatei verarbeiten. Alle Behörden arbeiten seit jeher mit Formularen, unter ihnen auch das Versorgungsamt.

Wie das Wort sagt, hat das Versorgungsamt als Amt für soziale Angelegenheiten, kurz ASA die gesetzliche Aufgabe, im Rahmen der sozialen Sicherung über individuelle Entschädigungsansprüche von Bürgern zu entscheiden. Zu dem betroffenen Personenkreis gehören unter anderem die Schwerbehinderten nach dem SGB IX, dem neunten Sozialgesetzbuch.

Weitere Aufgaben sind die • Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz OEG • Versorgung von Zivildienstleistenden nach dem ZDG Zivildienstgesetz • Versorgung von Impfgeschädigten nach dem Infektionsschutzgesetz IFSG • Kriegsopferversorgung nach dem BVG, dem Bundesversorgungsgesetz • Auszahlung von Erziehungs- und von Elterngeld in einigen Bundesländern
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