Jobcenter Garmisch-Partenkirchen (ARGE / JOBCENTER) Öffnungszeiten, Antrag Formulare, Stellenangebote - Kontakt

 

Jobcenter / ARGE Garmisch-Partenkirchen betreuen Menschen, die das Arbeitslosengeld II in Garmisch-Partenkirchen beziehen.
Hartz IV - Sozialgeld - andere Leistungen - Antrag.
Um diese Leistungen die nach dem Sozialgesetzbuch II zu erhalten ist eine Antragstellung erforderlich. Anträge bzw. Formulare für ALG 2 finden Sie unter der Rubrik: Hartz IV: Formulare, Anträge



Jobcenter Garmisch-Partenkirchen

Kontakt/Anschrift: Bahnhofstr. 35a
82467 Garmisch-Partenkirchen (Bayern)
Telefon: 08821 / 966 850
Fax: 01801 / 0029 1450 071*
E-Mail: Jobcenter-Garmisch-Partenkirchen@jobcenter-ge.de
Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Jobcenter Garmisch-Partenkirchen


Antrag abgelehnt !!!


Von Wohngeld bis Hartz IV - Wenn der Antrag abgelehnt wird !!

Hartz IV: Formulare, Anträge Arbeitslosengeld II (ALG 2)


Jobcenter Garmisch-Partenkirchen - Hartz IV - Antrag. Anträge bzw. Formulare für ALG 2/Arbeitslosengeld II (nach dem SGB II)

Vermögen, Eingentum Freibeträge


So werden Ersparnisse Hartz-IV-sicher

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Öffnungszeiten + Anfahrt Amt Garmisch-Partenkirchen

Das Jobcenter in Garmisch-Partenkirchen hat an folgenden Tagen für Sie geöffnet:

Mo. 08:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Bahnhofstr. 35a in 82467 Garmisch-Partenkirchen






* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.

ALG II

Hartz IV

Sozialgeld

Sozialgeld und Arbeitslosengeld II sind Leistungen, die nach dem Sozialgesetzbuch II eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen.

Antragsformulare

Arbeitslosengeld II Antrag, Sozialgeld Antrag Formular, Weiterbewilligungs- Antrag Arbeitslosengeld II, Elektronische Ausfüllhilfe zum Antrag auf Alg II finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur unter:
Formulare

Hier Wichtige Infos für Sie

Umfragen

Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

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Umzugskosten-
beihilfe

Liegt die neue Arbeitsstelle ausserhalb des Tagespendelbereichs kann für den Umzug eine Umzugskostenbeihilfe gewährt werden. Übernommen werden nur Kosten für das Befördern von Gütern von der bisherigen zur neuen Wohnung wenn nicht länger als zwei Jahre zwischen der Arbeitsaufnahme und Umzug liegen.
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