Jobcenter Neuruppin (ARGE / JOBCENTER) Öffnungszeiten, Antrag Formulare, Stellenangebote - Kontakt

 

Jobcenter / ARGE Neuruppin betreuen Menschen, die das Arbeitslosengeld II in Neuruppin beziehen.
Hartz IV - Sozialgeld - andere Leistungen - Antrag.
Um diese Leistungen die nach dem Sozialgesetzbuch II zu erhalten ist eine Antragstellung erforderlich. Anträge bzw. Formulare für ALG 2 finden Sie unter der Rubrik: Hartz IV: Formulare, Anträge



Jobcenter Neuruppin

Kontakt/Anschrift: Neustädter Straße 14
16816 Neuruppin (Brandenburg)
Telefon: 01803 / 123 055
Fax: 03394 / 465 404
E-Mail: amt_fuer_arbeitsmarkt_sek@o-p-r.de
Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Jobcenter Neuruppin


Antrag abgelehnt !!!


Von Wohngeld bis Hartz IV - Wenn der Antrag abgelehnt wird !!

Hartz IV: Formulare, Anträge Arbeitslosengeld II (ALG 2)


Jobcenter Neuruppin - Hartz IV - Antrag. Anträge bzw. Formulare für ALG 2/Arbeitslosengeld II (nach dem SGB II)

Vermögen, Eingentum Freibeträge


So werden Ersparnisse Hartz-IV-sicher

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Öffnungszeiten + Anfahrt Amt Neuruppin

Das Jobcenter in Neuruppin hat an folgenden Tagen für Sie geöffnet:

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr Mittwoch nur nach Vereinbarung Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag nur nach Vereinbarung

Neustädter Straße 14 in 16816 Neuruppin






* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.

ALG II

Hartz IV

Sozialgeld

Sozialgeld und Arbeitslosengeld II sind Leistungen, die nach dem Sozialgesetzbuch II eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen.

Antragsformulare

Arbeitslosengeld II Antrag, Sozialgeld Antrag Formular, Weiterbewilligungs- Antrag Arbeitslosengeld II, Elektronische Ausfüllhilfe zum Antrag auf Alg II finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur unter:
Formulare

Hier Wichtige Infos für Sie

Umfragen

Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

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Umzugskosten-
beihilfe

Liegt die neue Arbeitsstelle ausserhalb des Tagespendelbereichs kann für den Umzug eine Umzugskostenbeihilfe gewährt werden. Übernommen werden nur Kosten für das Befördern von Gütern von der bisherigen zur neuen Wohnung wenn nicht länger als zwei Jahre zwischen der Arbeitsaufnahme und Umzug liegen.
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