Jugendamt. Anspruch auf Leistungen des Jugendamts. Antrag
>>Wer kann die Leistungen des Jugendamtes in Anspruch nehmen?<< Das Aufgabengebiet umfasst Kinder-Jugend sowie Elternhilfe. Folglich steht das Angebot der Jugendämtern folgendenen Zielgruppen offen: Kinder Jugendliche junge Erwachsene (bis zum 21. Lebensjahr) Eltern Großeltern komplette Familien Es handelt sich um eine öffentliche und allgemeine Einrichtung - das Jugendamt steht also allen deutschen Bürgern gleichermaßen zur Verfügung. Kinder und Jugendliche, die auf der Suche nach Hilfe sind, können übrigens auch vorerst ohne ihren Erziehungsberechtigten vorstellig werden um eine erste Hilfe zu erhalten. Aufgaben Beim Angebot der Jugendämter handelt es sich um soziale Dienstleistungen, die allen Familien zur Verfügung gestellt werden und die zu einem gelungenen Familienleben beitragen sollen. Grob kann man die gesetzlich vorgegebene Angebotspalette in folgende Bereiche unterteilen: Förderung von Jugendarbeit Jugendsozialarbeit Kinder- und Jugendschutz Förderung der Erziehung in der Familie Beratungs- und Unterstützungsangebote für Mütter und Väter in besonderen Lebenssituationen Verwaltung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegeplätzen Hilfen zur Erziehung Dem Jugendamt obliegt laut Gesetz ein "Wächteramt". Primär sind die Eltern eines Kindes für dessen Erziehung zuständig - das ist ein Recht aber auch eine Pflicht der Eltern. Das Jugendamt steht bei Schwierigkeiten beratend zur Seite und stellt im Ernstfall auch Hilfsmaßnahmen bereit. Auf der anderen Seite hat das Jugendamt auch die rechtliche Position um das Wohl eines Kindes in jedem Fall sicherzustellen. Hierbei sind dem Jugendamt aber auch Grenzen gesetzt: und "große" Entscheidungen (beispielsweise über Sorgerechtsstreitigkeiten) können endgültig ausschließlich von den Familiengerichten gefällt werden. Den Jugendämtern wurden im Laufe der Zeit noch eine Reihe weitere Dienste zugeteilt. Hierzu gehören: Jugendgerichtshilfe, Verwaltung von und Fürsorge für Pflege- und Adoptivkinder, Wahrnehmung von Vormundschaften, Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in dringenden Notfällen, die rasches Einschreiten notwendig erscheinen lassen. >>Kosten<< Eine Beratung und erste Hilfestellung beim Jugendamt ist in jedem Fall kostenfrei. Sollten beispielsweise Erziehungshilfen umgesetzt werden (was aber immer mit den Eltern abgesprochen sein muss) fallen je nach Verdienst Eigenbeteiligungen an den Kosten an. |
Wer bekommt Hilfe?
Wie wird geholfen?
Leistungen des Jugendamtes
- Familien-
unterstützung.
- finanziellen Unterstützung.
- Das Jugendamt bietet Kinder-Jugend Elternhilfe in vielfältiger Art und Weise an.
Wie wird geholfen?
Leistungen des Jugendamtes
- Familien-
unterstützung.
- finanziellen Unterstützung.
- Das Jugendamt bietet Kinder-Jugend Elternhilfe in vielfältiger Art und Weise an.
Vaterschafts-
anerkennung
Die Rechtsgrundlage für die Vaterschafs-
anerkennung beruht auf §§ 1594 ff BGB.
Wer ist Zuständig? - Ihr Standesamt oder Gemeinde.
- Das Jugendamt ihres Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt.
Was kostet das?
- Die Gebühren betragen 30 € (Standesamt) bei einen Notar fallen höhere Kosten an.
Welche Dokumente werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Vaters.
- Gültige Ausweise.
Eine nähere Beratung erteilt das Jugend- bzw Standesamt.
anerkennung beruht auf §§ 1594 ff BGB.
Wer ist Zuständig? - Ihr Standesamt oder Gemeinde.
- Das Jugendamt ihres Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt.
Was kostet das?
- Die Gebühren betragen 30 € (Standesamt) bei einen Notar fallen höhere Kosten an.
Welche Dokumente werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Vaters.
- Gültige Ausweise.
Eine nähere Beratung erteilt das Jugend- bzw Standesamt.