Jugendamt. Anspruch auf Leistungen des Jugendamts. Antrag


>>Wer kann die Leistungen des Jugendamtes in Anspruch nehmen?<<
Das Aufgabengebiet umfasst Kinder-Jugend sowie Elternhilfe. Folglich steht das Angebot der Jugendämtern folgendenen Zielgruppen offen:

Kinder

Jugendliche

junge Erwachsene (bis zum 21. Lebensjahr)

Eltern

Großeltern

komplette Familien


Es handelt sich um eine öffentliche und allgemeine Einrichtung - das Jugendamt steht also allen deutschen Bürgern gleichermaßen zur Verfügung. Kinder und Jugendliche, die auf der Suche nach Hilfe sind, können übrigens auch vorerst ohne ihren Erziehungsberechtigten vorstellig werden um eine erste Hilfe zu erhalten.

Aufgaben

Beim Angebot der Jugendämter handelt es sich um soziale Dienstleistungen, die allen Familien zur Verfügung gestellt werden und die zu einem gelungenen Familienleben beitragen sollen. Grob kann man die gesetzlich vorgegebene Angebotspalette in folgende Bereiche unterteilen:

Förderung von Jugendarbeit

Jugendsozialarbeit

Kinder- und Jugendschutz

Förderung der Erziehung in der Familie

Beratungs- und Unterstützungsangebote für Mütter und Väter in besonderen Lebenssituationen

Verwaltung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegeplätzen

Hilfen zur Erziehung


Dem Jugendamt obliegt laut Gesetz ein "Wächteramt". Primär sind die Eltern eines Kindes für dessen Erziehung zuständig - das ist ein Recht aber auch eine Pflicht der Eltern.

Das Jugendamt steht bei Schwierigkeiten beratend zur Seite und stellt im Ernstfall auch Hilfsmaßnahmen bereit. Auf der anderen Seite hat das Jugendamt auch die rechtliche Position um das Wohl eines Kindes in jedem Fall sicherzustellen.

Hierbei sind dem Jugendamt aber auch Grenzen gesetzt: und "große" Entscheidungen (beispielsweise über Sorgerechtsstreitigkeiten) können endgültig ausschließlich von den Familiengerichten gefällt werden.

Den Jugendämtern wurden im Laufe der Zeit noch eine Reihe weitere Dienste zugeteilt. Hierzu gehören: Jugendgerichtshilfe, Verwaltung von und Fürsorge für Pflege- und Adoptivkinder, Wahrnehmung von Vormundschaften, Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in dringenden Notfällen, die rasches Einschreiten notwendig erscheinen lassen.

>>Kosten<<

Eine Beratung und erste Hilfestellung beim Jugendamt ist in jedem Fall kostenfrei. Sollten beispielsweise Erziehungshilfen umgesetzt werden (was aber immer mit den Eltern abgesprochen sein muss) fallen je nach Verdienst Eigenbeteiligungen an den Kosten an.
Wer bekommt Hilfe?
Wie wird geholfen?

Leistungen des Jugendamtes

- Familien-
unterstützung.

- finanziellen Unterstützung.

- Das Jugendamt bietet Kinder-Jugend Elternhilfe in vielfältiger Art und Weise an.

Vaterschafts-
anerkennung

Die Rechtsgrundlage für die Vaterschafs-
anerkennung beruht auf §§ 1594 ff BGB.

Wer ist Zuständig? - Ihr Standesamt oder Gemeinde.
- Das Jugendamt ihres Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt.

Was kostet das?
- Die Gebühren betragen 30 € (Standesamt) bei einen Notar fallen höhere Kosten an.

Welche Dokumente werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Vaters.
- Gültige Ausweise.

Eine nähere Beratung erteilt das Jugend- bzw Standesamt.

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Unterhalt: Kinder verursachen Kosten. Leben beide Elternteile gemeinsam mit dem Kind zusammen, stellt sich die Frage nach dem Kindesunterhalt nicht. Wurden die Eltern allerdings geschieden, so verpflichtet der Gesetzgeber den nicht beim Kind lebenden Elternteil zum Kindesunterhalt. Auf diese Weise kann er sich nicht seiner Verantwortung entziehen. Hinsichtlich dieser Thematik gilt es allerdings, einiges zu beachten.
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Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
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Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
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