Jugendamt Gießen (Kreisausschuss des Landkreises Gießen) *Land: Hessen Stadt: Gießen Nachfolgend vollständige Kontaktadresse Jugendamt Gießen (Kreisausschuss des Landkreises Gießen) im Bundesland Hessen: Jugendamt Ostanlage 39 35390 Gießen Tel. : 06 41/93 90-0 E-Mail-Adresse : Kein Eintrag *Das Jugendamt Gießen (Kreisausschuss des Landkreises Gießen) ist unter anderem zuständig für: Förderung der Erziehung in der Familie Umgangsrecht Vermittlung von Betreuungsplätzen Freizeitangebote für Kinder- und Jugendliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Amtsvormundschaften Kinderbetreuungskosten Jugendgerichtshilfe Unterhaltsansprüche wo beantragen Anspruch auf Leistungen Unterhaltsvorschuss beantragen Jugendgerichtshilfe Der Kindesunterhalt muss beantragt werden. Die Antragsformulare sind bei jedem Jugendamt sowie Amtsgericht erhältlich. Die Ämter sind beim Ausfüllen behilflich. Dies geschieht beim zuständigen Familiengericht. Hier müssen Sie einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt stellen. Am besten ist es jedoch, wenn Sie einen Anwalt damit beauftragen. Gegenüber minderjährigen und unverheirateten Kindern ist der Unterhaltsschuldner erweitert unterhaltspflichtig. Diese Privilegierung kommt wie folgt zum Ausdruck: der Selbstbehalt von Unterhaltsplichtigen ( wenn Unterhalt zu zahlen ist ) beläuft sich bei erwerbstätigen auf 1000,00 Euro und für nicht erwerbstätigen auf 800,00 Euro. |
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