Was macht eine Jugendgerichtshilfe


Es kommt leider immer häufiger vor, dass neben den Erwachsenen auch Jugendliche oder sogar Kinder straffällig werden. Die Ursachen hierfür können ganz unterschiedlich aussehen: verschiedene Umwelteinflüsse, die persönliche Entwicklung o.a. Entsprechend der Erwachsenen so muss sich dann auch der Jugendliche vor dem Gesetz (und damit vor dem Gericht) verantworten.

Damit er bei diesem Prozess - neben seinem Rechtsanwalt - auch "menschlich" unterstützt wird gibt es die sogenannten Jugendgerichtshilfe. Was sich genau hinter diesem Begriff verbirgt und welche Aufgaben die Jugendgerichtshilfe übernimmt wird nun im Folgenden näher erläutert.

Die Jugendgerichtshilfe begleitet den Jugendlichen bei dem gesamten Prozess und steht ihm auch bei Fragen beraten zur Seite. Die Mitarbeiter nehmen dabei keineswegs rechtliche Positionen ein, sondern lenken die Aufmerksamkeit ihrer Arbeit auf die persönlichen Hintergründe des Jugendlichen. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen der Jugendgerichtshilfe und dem einzelnen Angeklagten ist es möglich weitere persönliche Details zu der entsprechenden Person in Erfahrung zu bringen und dem Gericht darzulegen.


Die Hauptaufgabe der Jugendgerichtshilfe besteht demnach darin, das Gericht über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des jungen Menschen zu informieren, damit das Gericht den Hintergrund der Tat und den Entwicklungsstand des jungen Menschen besser einschätzen kann. Außerdem gibt der Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe in seiner Darstellung eine entsprechende Einsicht, in wieweit der Jugendliche die Tat als Straftat erkennt und und wie sein aktueller Stand der sozialen Reife einzuschätzen ist..

Die Jugendgerichtshilfe ist demnach als eine tatsächliche "Hilfe" für den jungen Menschen anzusehen, die ihn dabei unterstützt die sozialen und persönlichen Hintergründe zur eigenen Person aufzudecken und darzulegen. Denn im Gegensatz zu vielen faktischen Daten (die der entsprechende Anwalt und auch die Staatsanwaltschaft offenlegt) konzentriert sich die Jugendgerichtshilfe auf die ganz persönlichen Details. Denn eine Straftat darf niemals isoliert betrachtet werden: Vielen Taten liegen Details zugrunde, die sich auf besondere Entwicklungen bzw. soziale Umstände zurückführen lassen.

Die Jugendgerichtshilfe ist demnach bemüht dem Gericht entsprechende Details darzulegen, die mit der Straftat in Verbindung stehen können.
Sollte auch das Gericht diesen Zusammenhang erkennen so kann dies zu einem milderen Urteil für den Jugendlichen führen und entsprechende Hilfsmaßnahmen können einberaumt werden. Somit sollte es auch im Sinne jedes Jugendlichen sein, dass die Jugendgerichtshilfe alle nötigen Informationen über die eigene Person erhält, da nur dann eine entsprechende Unterstützung möglich ist.
Wer bekommt Hilfe?
Wie wird geholfen?

Leistungen des Jugendamtes

- Familien-
unterstützung.

- finanziellen Unterstützung.

- Das Jugendamt bietet Kinder-Jugend Elternhilfe in vielfältiger Art und Weise an.

Vaterschafts-
anerkennung

Die Rechtsgrundlage für die Vaterschafs-
anerkennung beruht auf §§ 1594 ff BGB.

Wer ist Zuständig? - Ihr Standesamt oder Gemeinde.
- Das Jugendamt ihres Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt.

Was kostet das?
- Die Gebühren betragen 30 € (Standesamt) bei einen Notar fallen höhere Kosten an.

Welche Dokumente werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Vaters.
- Gültige Ausweise.

Eine nähere Beratung erteilt das Jugend- bzw Standesamt.

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Unterhalt: Kinder verursachen Kosten. Leben beide Elternteile gemeinsam mit dem Kind zusammen, stellt sich die Frage nach dem Kindesunterhalt nicht. Wurden die Eltern allerdings geschieden, so verpflichtet der Gesetzgeber den nicht beim Kind lebenden Elternteil zum Kindesunterhalt. Auf diese Weise kann er sich nicht seiner Verantwortung entziehen. Hinsichtlich dieser Thematik gilt es allerdings, einiges zu beachten.
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