Jugendamt Kronach (Kreisjugendamt) / Bayern

 

Jugendamt Kronach (Kreisjugendamt) *


Land: Bayern
Stadt: Kronach

Nachfolgend vollständige Kontaktadresse Jugendamt Kronach (Kreisjugendamt) im Bundesland Bayern:
Jugendamt
Güterstr. 18
96317 Kronach
Tel. : (0 92 61) 6 78-0
E-Mail-Adresse : Kein Eintrag

*Das Jugendamt Kronach (Kreisjugendamt) ist unter anderem zuständig für:
Förderung der Erziehung in der Familie
Umgangsrecht
Vermittlung von Betreuungsplätzen
Freizeitangebote für Kinder- und Jugendliche
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Amtsvormundschaften
Kinderbetreuungskosten
Jugendgerichtshilfe
Unterhaltsansprüche wo beantragen

Anspruch auf Leistungen
Unterhaltsvorschuss beantragen
Jugendgerichtshilfe

Der Kindesunterhalt muss beantragt werden. Die Antragsformulare sind bei jedem Jugendamt sowie Amtsgericht erhältlich. Die Ämter sind beim Ausfüllen behilflich.

Dies geschieht beim zuständigen Familiengericht. Hier müssen Sie einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt stellen. Am besten ist es jedoch, wenn Sie einen Anwalt damit beauftragen. Gegenüber minderjährigen und unverheirateten Kindern ist der Unterhaltsschuldner erweitert unterhaltspflichtig.

Diese Privilegierung kommt wie folgt zum Ausdruck: der Selbstbehalt von Unterhaltsplichtigen ( wenn Unterhalt zu zahlen ist ) beläuft sich bei erwerbstätigen auf 1000,00 Euro und für nicht erwerbstätigen auf 800,00 Euro.

Sie sind hier: Landratsamt A-Z > Ämter > Jugendamt ist für die Angelegenheiten der öffentlichen Jugendhilfe zuständige Behörde.Infodienstnet schenkt Ihnen 50 Euro. Infos auf der Homepage


Bei weiteren Fragen zu Sozialer Dienst, Tagespflege, Vollzeitpflege Jugendbegleitung, Jugendgerichtshilfe, Sorgerechtserklärung, Kinderbetreuung, Beistandschaft, Pflegschaft, Vormundschaft, Vaterschaftsanerkennung, Unterhalt,Wirtschaftliche Jugendhilfe, Sorgerecht, Unterhaltsvorschusskasse, wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt Kronach (Kreisjugendamt) Ihr Ansprechpartner.








* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.
Wer bekommt Hilfe?
Wie wird geholfen?

Leistungen des Jugendamtes

- Familien-
unterstützung.

- finanziellen Unterstützung.

- Das Jugendamt bietet Kinder-Jugend Elternhilfe in vielfältiger Art und Weise an.

Vaterschafts-
anerkennung

Die Rechtsgrundlage für die Vaterschafs-
anerkennung beruht auf §§ 1594 ff BGB.

Wer ist Zuständig? - Ihr Standesamt oder Gemeinde.
- Das Jugendamt ihres Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt.

Was kostet das?
- Die Gebühren betragen 30 € (Standesamt) bei einen Notar fallen höhere Kosten an.

Welche Dokumente werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Vaters.
- Gültige Ausweise.

Eine nähere Beratung erteilt das Jugend- bzw Standesamt.

Hier Wichtige Infos für Sie

Unterhalt: Kinder verursachen Kosten. Leben beide Elternteile gemeinsam mit dem Kind zusammen, stellt sich die Frage nach dem Kindesunterhalt nicht. Wurden die Eltern allerdings geschieden, so verpflichtet der Gesetzgeber den nicht beim Kind lebenden Elternteil zum Kindesunterhalt. Auf diese Weise kann er sich nicht seiner Verantwortung entziehen. Hinsichtlich dieser Thematik gilt es allerdings, einiges zu beachten.
Kindesunterhalt beantragen

Umfragen

Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

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Jugendamt Kronach (Kreisjugendamt).

 Das Amt ist unter anderem Zuständig für: Amtsvormundschaft, Vaterschaftsanerkennung, Adoptionsfragen, Familienrecht. Desweiteren kann das Jugendamt bei Sorgerecht sowie Unterhaltsfragen behilflich sein.