Jugendamt Roßlau *Land: Sachsen-Anhalt Stadt: Roßlau Nachfolgend vollständige Kontaktadresse Jugendamt Roßlau im Bundesland Sachsen-Anhalt: Jugendamt Gustav-Bergt-Straße 1 - 3 06862 Roßlau Tel. : 039901/ 913 14 E-Mail-Adresse : kreisverwaltung@anhalt-zerbst.de *Das Jugendamt Roßlau ist unter anderem zuständig für: Förderung der Erziehung in der Familie Umgangsrecht Vermittlung von Betreuungsplätzen Freizeitangebote für Kinder- und Jugendliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Amtsvormundschaften Kinderbetreuungskosten Jugendgerichtshilfe Unterhaltsansprüche wo beantragen Anspruch auf Leistungen Unterhaltsvorschuss beantragen Jugendgerichtshilfe Der Kindesunterhalt muss beantragt werden. Die Antragsformulare sind bei jedem Jugendamt sowie Amtsgericht erhältlich. Die Ämter sind beim Ausfüllen behilflich. Dies geschieht beim zuständigen Familiengericht. Hier müssen Sie einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt stellen. Am besten ist es jedoch, wenn Sie einen Anwalt damit beauftragen. Gegenüber minderjährigen und unverheirateten Kindern ist der Unterhaltsschuldner erweitert unterhaltspflichtig. Diese Privilegierung kommt wie folgt zum Ausdruck: der Selbstbehalt von Unterhaltsplichtigen ( wenn Unterhalt zu zahlen ist ) beläuft sich bei erwerbstätigen auf 1000,00 Euro und für nicht erwerbstätigen auf 800,00 Euro. |
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