Jugendarbeitsschutzgesetz Arbeitszeit (Arbeitszeitregelung)
Das Jugendarbeitsschutzgesetzt sieht eine Arbeitszeit von 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich bei einer 5-Tage-Woche vor. Ausnahme bei einer täglichen Arbeitszeit von 8,5 Stunden, wenn freitags nur 6 Stunden gearbeitet wird. Soweit Tarifverträge längere Arbeitszeiten vereinbaren, muss innerhalb von 2 Monaten ein Ausgleich erfolgen. Samstags findet keine Beschäftigung statt, außer wenn es sich um Betriebe mit Samstagsarbeit handelt, erfolgt ein Ausgleich an einem Wochentag; mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben. An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot, außer wie samstags, jedoch müssen mindestens zwei Sonntage beschäftigungsfrei bleiben. |
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