Fortbildungskosten: Die Rückzahlung von Fortbildungskosten
Man braucht keine Rückzahlung der Fortbildungskosten bei betriebsbedingtem Stellenabbau zu befürchten. Kündigt man aber innerhalb eines bestimmten Zeitraums selbst oder wird man verhaltensbedingt gekündigt so muss mit der Rückzahlung gerechnet werden. Bundesarbeitsgericht Az: 6 AZR 383/03-6/04 |
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