Wehrdienst - Kindergeld Anspruch bei freiwilligen Wehrdienst.




Kann ich während mein volljähriger Nachwuchs einen freiwilligen Wehrdienst ableistet Kindergeld beantragen, oder habe ich sogar Anspruch daraf ?



Viele Eltern fragen sich ob sie für Ihre/n Tochter/Sohn während eines freiwilligen Wehrdienstes Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes haben.

Nun grundsätzlich besteht ein Anspruch bis zur Vollendung des 25 Jahres Ihres Kindes.

Wie sieht das aber aus im Hinblick auf Wehrdienst ?

Unter bestimmten Vorraussetzungen ist es möglich, daß Eltern für ihre volljährigen Kinder, die freiwilligen Wehrdienst leisten, Kindergeld geltend machen können.

Gleichenfalls gilt das auch für Kinderfreibeträge !

Seit dem Wegfall des Wehrdienstes hat der Gesetzgeber aber die Steuervorteile für Familien gestrichen.

Allerdings machen die freiwillig Wehrdienstleistenden eine Ausbildung während des Wehrdienstes, so steht den Eltern der bis 25 Jahre alten Kindes, Kindergeld zu.

Es must aber von Fall zu Fall einzeln geprüft werden um eine positive Entscheidung zu bewirken.

Wussten Sie schon?


Einkommensgrenze


Anschpruch


Kinderzuschlag

Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind für die Bearbeitung und Auszahlung von Kinderzuschlag zuständig. Bei Beantragung von Kinderzuschlag müssen gewisse Einkommensgrenzen beachtet werden. Mehr zum Thema:

Kinderzuschlag

Höhe

Familienkassen

Ortsverzeichnis der Kindergeldkassen nach Bundesland sortiert:

Kindergeld

Kindergeld wird von den Familienkassen ausgezahlt. Mehr zum Thema: Kindergeldanspruch, Kindergeldhöhe, sowie Anspruchsdauer von Kindergeld erfahren Sie unter

Kindergeld

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