Kündigung: Erst Abmahnung dann Kündigung !
Eine Kündigung setzt als Voraussetzung eine vorherige Abmahnung ! Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt als Voraussetzung eine vorherige Abmahnung. Wurden vom Vorgesetztem immer wieder jahrelang Abmahnungen ohne Kündigung ausgesprochen, kann die tatsächliche Entlassung ungültig sein. Bundesarbeitsgericht Az: 1AZR 53/03 |
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