Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) während eines bezahlten Praktikums !
Während eines bezahlten Praktikums besteht kein Anrecht auf Arbeitslosengeld ! Ein junger Mann hatte im Jahre 2012 ein zweiwöchiges Praktikum absolviert und dafür Geld erhalten. Die Arbeitsagentur hatte über eine Benachrichtigung von der Rentenversicherung von der Praktikumsvergütung erfahren. Daraufhin wurde ihm ein Strafbefehl zugeschickt, weil er unberechtigt während des Praktikums Arbeitslosengeld bezogen habe, diese Einnahmen nicht dem Amt gemeldet habe und dadurch ein Schaden für die Solidargemeinschaft verursacht wurde. Für diesen Schaden an der Solidargemeinschaft sollte er nun mit einer Strafzahlung büßen. |
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