Die Aufgaben eines Schulamtes




Lehren und Lernen - das ist der Grundsatz einer jeden Schule. Zweifellos hat sie einen gesellschaftlichen Auftrag, denn die Entwicklung von Schülerinnen und Schülern ist ein elementares Gut des Volkes.
Die jungen Leute sollen, im besten Falle, verantwortungsbewusste Mitglieder der Gesellschaft werden, was aber ein gewisses Maß an Bildung voraussetzt. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind die Werte beschrieben, die der Staat von seinen jüngsten Mitgliedern erwartet: Ehrfurcht vor dem Leben, Verantwortung für nachfolgende Generationen und Bewahrung der Umwelt.
Dies alles gilt es zu beeinflussen - und das ist eine der Aufgaben der Schulämter.

In aller Regel sind Schulämter eine Einrichtung des Staates. Sie verstehen sich als ein wichtiger Bestandteil des Verwaltungsapparates. Allerdings gibt es in Deutschland für Schulämter keine Flächenabdeckung, denn in einigen Bundesländern existiert diese Verwaltungsebene nicht. Staatliche Schulämter sind zentraler Ansprechpartner für alle schulischen Fragen. Das bezieht sich in erster Linie auf die Personalentwicklung und auf die Unterrichtsgestaltung. Ziel ist es, die Qualität des Unterrichts zu erhöhen und die Lernbereitschaft der Schülerinnen und Schüler zu steigern.


Zu den elementaren Aufgaben eines Schulamtes gehört die Verteilung der Lehrkräfte, die Fortbildung von Lehrern und die Kontrolle der Qualität des Unterrichts. Mit anderen Worten: Die Behörde muss stets in der Lage sein, die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs zu beaufsichtigen. Allerdings gibt es bei dieser Regelung Ausnahmen, denn in fast allen Bundesländern gibt es einige Schulen, die autonom über ihre Personalhoheit verfügen. Eines allerdings ist den Schulämtern ohne Wenn und Aber vorbehalten: Sie koordinieren den Einsatz von Schulleitern und Schulpsychologen.


Aber die Mitarbeiter der Schulaufsichtsbehörden machen sich zuweilen auch Gedanken darüber, wann das von den Schülern allseits beliebte "Hitzefrei" auszusprechen ist. Die mittlere Raumtemperatur sollte in den Klassenzimmern stets zwischen 20 und 22 Grad liegen. Steigt das Thermometer bereits morgens um zehn Uhr im Schatten auf 25 Grad, gibt das Amt das Signal: Ende der Schulzeit.

Die Landesschulämter sind in aller Regel straff organisiert. Sie unterscheiden jeweils vier Abteilungen oder Dezernate. Die da sind: Schulaufsicht und Schulberatung, Akademie für Lehrerbildung und Personalentwicklung, Qualitätsentwicklung und Evaluation sowie Zentrale Dienste und Serviceleistungen. Schulämter sind so etwas wie die Weiterentwicklung der sogenannten "Schulaufsicht", die in Deutschland bereits im Jahre 1872 eingeführt wurde. Sie war ein nicht unwichtiger Teil des Kulturkampfes. Zwar ist heute die Schulaufsicht in den deutschen Bundesländern recht unterschiedlich ausgelegt und organisiert, doch sie folgt ohne Ausnahme dem Verfassungsgebot, wonach das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht.


In jüngster Zeit gibt es Tendenzen, wonach aus der ursprünglichen Schulaufsicht eine Beratungsaufsicht werden sollte. Dabei orientiert sich der Gesetzgeber an Beispielen in den skandinavischen Ländern sowie in den Niederlanden und Kanada. Jene, die diese Entwicklung in den Schulämtern befürworten, erhoffen sich davon eine gewisse Sicherung der schulischen Qualität. Allerdings soll an den Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden nicht gerüttelt werden, denn auch die Kritiker dieses Schulsystems sind mehrheitlich der Auffassung, dass es eines koordinierenden Elements auf dem Weg von der Klassenbank in den Lehrberuf bedarf.

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