Sozialamt Ludwigslust - Sozialhilfe beantragen

Interessante Themen

Sozialamt Ludwigslust *


Land: Mecklenburg-Vorpommern
Stadt: Ludwigslust

Nachfolgend vollständige Kontaktadresse des Sozialamtes Ludwigslust im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:

Zuschuss
Anspruch auf Sozialhilfe

Sozialamt Ludwigslust
Garnisonsstr. 1
19288 Ludwigslust
Tel. : (03874) 624 242 4
E-Mail-Adresse : Kein Eintrag

*Das Sozialamt Ludwigslust ist zuständig für die Ausführung des SGB XII in Ihrer Stadt
Unter anderem:
Sozialangelegenheiten
Wohngeld
Sonstige besondere soziale Schwierigkeiten.
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt Ludwigslust ist eine Behörde, die für die Durchführung aller gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen der Sozialhilfe zuständig ist.




* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.

Das Wohngeld

Ist eine staatliche Sozialleistung. Wenn das monatliche Haushaltseinkommen unter einem bestimmten Betrag liegt, wird es als Zuschuss zu den Mietkosten gezahlt.

Die Höhe des Wohngelds hängt von der Höhe der Miet- bzw Wohnkosten und von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Für die Berechnung spielt ein eventuell vorhandenes Sparvermögen keine Rolle.

Das Wohngeld ist mit anderen Sozialleistungen nicht kombinierbar. Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrem Wohnungsamt.

Wohngeld - Wohnberechtigungs-
schein

Hier Wichtige Infos für Sie

Unsere Themen
Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld _2 Rechner
Erfahren Sie mehr...
Arbeitsagenturen
Arge
JobCenter
Hartz IV
Zuschuss
Arbeitsvermittlung Arbeitsagentur
Minijob
Antragstellung Alg
Alg Berechnung
Wohngeld
Bewerbung auf Stellenanzeigen
Job durch Umschulung
Schuldenberatung
Arbeitslos
Arbeitsvermittlung
Arbeitslosen-
versicherung
Einkommens -
anrechnung
Folgeantrag
Kündigung
Urlaub
Schwarzarbeit
Selbständigkeit
Zeitarbeit
Zeitvertrag
Widerspruch

Leistungen Sozialamt

Vom Sozialamt erhalten Hilfsbedürftige Personen die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese Leistung ist eine bedarfsorientierte Leistung zur Sicherstellung des Existenzminimums und ist subsidiär.

Das heißt, Anspruch darauf haben nur Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht anders sicher können. Gründe, warum Menschen für ihren Lebensunterhalt nicht mehr anders sorgen können, gibt es viele.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfe steht nur Menschen zu, die sonst keine weiteren Leistungen, also weder Arbeitslosengeld I noch die sogenannte Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten.

Das bedeutet, dass Arbeitslosengeld II und Leistungen zur Grundsicherung der Hilfe zum Lebensunterhalt durch das Sozialamt vorgehen, da die Sozialhilfe die unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung in Deutschland darstellt.

>> Das gibt es.

Umfragen

Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

Stimmen: 669
Kommentare: 0

© 2004 - 2024 by Infodienstnet ®
impressum  |  agb  |  datenschutz

Ladezeit der Seite: 0.002902 Sekunden.


Startseite

Die Zuständigkeiten des Sozialamtes in Ludwigslust

 Umfassen unter anderem Beratung Altenhilfe, Grundsicherung, Sozialhilfe Leistungen aber auch für Wohngeldzuschuss. Wer bekommt wieviel?. Das Sozialamt bietet selbst eine Vielzahl von Beratungsangeboten lassen Sie sich beraten.