Anspruch auf Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt.


>>Anspruch auf Sozialhilfe und Antrag<<.

Im Grundgesetz Deutschlands ist verfassungsrechtlich festgehalten, dass der Staat verpflichtet ist, einen Mindeststandard des menschenwürdigen Daseins für seine Bürger zu gewährleisten. Diese Grundsicherung wird im deutschen System der sozialen Sicherheit durch die öffentlich-rechtliche Sozialleistung geregelt, die den Mindeststandard in materiellem Recht beschreibt. Daraus ergeben sich: in der Folge konkrete Leistungsansprüche bedürftiger Personen. Genau beschrieben und ausgeführt ist die Sozialhilfe in Deutschland im Sozialgesetzbuch.

>>Anspruch auf Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt haben grundsätzlich nicht erwerbsfähige Menschen<<

Die Nicht-Erwerbsfähigkeit kann durch viele verschiedene Faktoren wie das Alter bestimmt werden. Es gelten aber auch für nicht erwerbsfähige Menschen Unterschiede bei den Leistungsansprüchen, die stark von deren jeweiliger Lebenssituation abhängen.

Außerdem gibt es verschiedene Formen der Sozialhilfe: Sie kann als Geld-, Sach- oder Dienstleistung erbracht werden, wobei die Geldleistung die gängigste Form ist. Bei der Berechnung der Leistungen wird immer der komplette Haushalt in die Berechnungen einbezogen. Wenn Sie alleine leben: kommt es nur auf Ihren persönlichen Status an.

Wenn Sie mit anderen Personen zusammen leben, egal ob in einer Wohngemeinschaft oder in einem verwandtschaftlichen Verhältnis, wird auch der Status Ihrer Mitbewohner geprüft. Dennoch wird der Anspruch der betroffenen Person separat untersucht, es wird also auf jeden Fall ein Regelbedarf: für den eigenen Lebensbedarf festgesetzt. Die Höhe dieses Regelbedarfs wird durch das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz festgelegt.

Die einzelnen Bedarfsstufen werden jeweils im Januar neu konstituiert, ändern sich somit ständig und richten sich unabhängig von persönlichen Bedürfnissen auch nach Faktoren wie der allgemeinen Entwicklung der deutschen Nettolöhne. Es gibt insgesamt sechs Bedarfsstufen, wobei bei Kindern und Jugendlichen das genaue Alter eine verstärkte Rolle spielt, bei Erwachsenen hingegen die Situation im Haushalt.

Im Jahr 2011 betrug die erste Stufe 364 Euro, die sechste betrug 215 Euro. Die Sozialhilfe ist eigentlich für alle deutschen Bürger grundsätzlich gewährleistet. Sollten Sie jedoch im Ausland leben, gelten besondere Regeln für Ihren Anspruch auf Sozialhilfe. Ihnen steht in diesem Fall nur in außergewöhnlichen Notlagen Sozialhilfe zu, die zu prüfen sind, und nur dann, wenn eine Rückkehr aus bestimmten Gründen völlig unmöglich ist.

>>Die Sozialhilfe muss nicht notwendigerweise von der Person beantragt werden, die sie in Anspruch nehmen muss<<

Bei Kindern zum Beispiel können selbstverständlich die Eltern, andere Verwandte oder aber auch Lehrer und andere außenstehende Personen den Bedarf beim zuständigen Träger für Sozialhilfe melden, dies am besten in schriftlicher Form, um eine Beweisgrundlage zu schaffen. Auch bei Erwachsenen kann durchaus ein Freund oder Nachbar den Bedarf melden, der dann unbedingt vom Sozialamt geprüft werden muss.

Diese Regelung soll gewährleisten, dass der Bedarf auf Hilfeleistung so vieler Menschen wie möglich abgedeckt werden kann. Nicht jeder Bürger ist gut genug über seine Ansprüche informiert, manche trauen sich auch aus Scham nicht, die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch zu nehmen, oder diese zumindest aktiv zu beantragen.

Die Sozialhilfe wird in den einzelnen Stufen identisch zum Arbeitslosengeld II berechnet, kommt aber in der Reihenfolge aller Sozialleistungen ganz zum Schluss, da sie zum einen subsidiär ist, zum anderen nur nachgewiesenermaßen erwerbsunfähigen Personen zusteht: Kindern und Jugendlichen, sowie Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder fortgeschrittenen Alters nicht arbeiten können.

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