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Nicht immer ist die Möglichkeit gegeben, sich aus einer bestehenden Arbeitslosigkeit von alleine durch Neuaufnahme einer Tätigkeit zu befreien. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Leistungsempfänger seinen vorigen, erlernten Beruf aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr ausüben kann. In diesem Fall empfiehlt sich eine Umschulung, um in einer anderen Branche Fuß fassen und neue Arbeit finden zu können. Bei der Agentur für Arbeit kann hierfür eine Förderung beantragt werden. So ist es möglich, dass Fahrtkosten, Lehrgangskosten und Lebensunterhalt von der Agentur für Arbeit für den Zeitraum der Umschulungsmaßnahme übernommen werden. Auch Kinderbetreuungskosten fallen mit in die Förderung. Diese ist allerdings eine Einzelfallentscheidung, da die Agentur für Arbeit nicht mehr dazu verpflichtet ist, etwaige Zahlungen zu leisten. Ebenso verhält es sich mit dem Existenzgründungszuschuss. Dieser kann beantragt werden, wenn der Leistungsempfänger vorhat, seine Arbeitslosigkeit durch Gründung einer Existenz aus eigener Kraft zu beenden. Sich selbstständig zu machen bedeutet jedoch, von Beginn an viele Kosten tragen zu müssen, die ohne Kapital schwierig zu stemmen sind. Eine Unterstützungsleistung in Form des Existenzgründungszuschuss ist daher für viele Existenzgründer eine Erleichterung, allerdings ebenfalls eine Einzelfallentscheidung. Zudem müssen ein Businessplan, eine fachliche Stellungnahme und die nötigen Qualifikationen dafür vorhanden sein und dem Entscheider vorgelegt werden. Bei beiden Maßnahmen macht es Sinn, sich vorher von dem zuständigen Betreuer der Agentur für Arbeit intensiv beraten zu lassen.
* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.