Adresse, Telefon, Fax, E-Mail und Öffnungszeiten der Arbeitsgerichte: Mecklenburg-Vorpommern



Arbeitsgericht - Zuständigkeit, Aufgaben, Klageweg Wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Streit entsteht, zum Beispiel über ausstehende Lohnzahlungen, greift das Arbeitsgericht als erste Instanz ein und prüft den Sachverhalt. Arbeitsgerichte sind zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Fällen sowie Tarifverträgen und arbeitnehmerähnlichen Personen, in denen es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geht. Alle übrigen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem §§ 2, 2a des Arbeitsgerichtsgesetzes. Die Kammer bildet den sogenannten Spruchkörper des Gerichtes und setzt sich aus Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern zusammen, die in der Kammer jeweils eine Stimme haben. Dabei ist die Aufteilung gleich zwischen Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern, wobei den Körper der ehrenamtlichen Richter zwei Kreise aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern bilden.

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Telefon: (03 95) 54440
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Friedrich-Engels-Ring 15
17033 Neubrandenburg

Arbeitsgericht Rostock

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August-Bebel-Str. 15-20
18055 Rostock

Arbeitsgericht Schwerin

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Dr.-Külz-Str. 20
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Arbeitsgericht Stralsund

Kontakt: Arbeitsgericht Stralsund
Telefon: (03831) 2050
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Frankendamm 17
18439 Stralsund


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Sprechzeiten: Jederzeit nach Terminvereinbarung innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten nach oben
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