Arbeitslos und Urlaub



Drei Wochen Urlaub pro Jahr stehen jedem Arbeitslosen zu. Man sollte auf keinen Fall vergessen den Urlaub von der Agentur für Arbeit genehmigen zu lassen.

Denn wer ohne Zustimmung in Urlaub fährt riskiert seine Bezüge. Ist ein Arbeitslose zu Vermittlungszwecken nicht erreichbar, können seine Bezüge gestrichen werden.

Die Urlaubserlaubnis wird von der Agentur für Arbeit nur erteilt wenn in dem gewünschten Zeitraum keine konkreten Vermittlungsmöglichkeiten bestehen.

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Fr 10.09. 2010

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