Arbeitslos und Urlaub
Drei Wochen Urlaub pro Jahr stehen jedem Arbeitslosen zu. Man sollte auf keinen Fall vergessen den Urlaub von der Agentur für Arbeit genehmigen zu lassen. Denn, wer ohne Zustimmung der Arbeitsagentur in den Urlaub fährt, riskiert seine Bezüge. Ist ein Arbeitslose zu Vermittlungszwecken nicht erreichbar, können seine Bezüge gestrichen werden. Die Urlaubserlaubnis wird von der Agentur für Arbeit nur erteilt wenn in dem gewünschten Zeitraum keine konkreten Vermittlungsmöglichkeiten bestehen. |
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Wenn Sie Empfänger von SGB II (Arbeitslosengeld 2, auch "Hartz IV" genannt), im Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe stehen, können Sie das
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