Arbeitslosengeld (ALG)
Inhaltsübersicht Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II haben, mindestens 3 Monate arbeitslos und noch nicht vermittelt sind, erhalten Sie auf Wunsch von Ihrer Arbeits-Agentur einen Vermittlungsgutschein, ebenfalls wenn Sie in einer ABM oder SAM beschäftigt sind.Die Vermittlungsgutscheine werden in Höhe von 1.500 Euro, 2.000 Euro und 2.500 Euro ausgestellt. Das Arbeitslosengeld ist eine staatliche Leistung für Arbeitslose, auf das ein Rechtsanspruch besteht. Das Arbeitslosen-Geld soll den Lebensunterhalt für die Zeit ohne Job sichern und wird aus der Arbeitslosenversicherung bezahlt. Zur Aufbringung dieser Mittel erhebt die Arbeitsagentur Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte. Die Dauer des Anspruchs hängt von der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung und vom Alter ab. Dauer des Bezugs vom Arbeitslosengeld
Um Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Arbeitslose, die das 58 Lebensjahr vollendet haben, können Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen beziehen. Dazu müssen sie bei ihrer Arbeitsagentur erklären, dass Sie die Sonderregelung in Anspruch nehmen möchten. |