Arbeitslosengeld (ALG)


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Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II haben, mindestens 3 Monate arbeitslos und noch nicht vermittelt sind, erhalten Sie auf Wunsch von Ihrer Arbeits-Agentur einen Vermittlungsgutschein, ebenfalls wenn Sie in einer ABM oder SAM beschäftigt sind.Die Vermittlungsgutscheine werden in Höhe von 1.500 Euro, 2.000 Euro und 2.500 Euro ausgestellt.

Das Arbeitslosengeld ist eine staatliche Leistung für Arbeitslose, auf das ein Rechtsanspruch besteht. Das Arbeitslosen-Geld soll den Lebensunterhalt für die Zeit ohne Job sichern und wird aus der Arbeitslosenversicherung bezahlt. Zur Aufbringung dieser Mittel erhebt die Arbeitsagentur Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte.

Die Dauer des Anspruchs hängt von der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung und vom Alter ab.

Dauer des Bezugs vom Arbeitslosengeld

Regelung Alg
Mon. Besch. Alter in Jahren. Bezugsdauer in Mon
12 - 6
16 - 8
20 - 10
24 - 12
30 45 14
36 45 18
44 47 22
52 52 26
64 57 32

Um Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

1) Der Betreffende muss sich persönlich bei seiner zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos melden.

2) Der Betreffende muss einen Antrag auf Arbeitslosen-Geld bei seiner zuständigen Arbeitsagentur stellen.

3) Der Betreffende muss für eine Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.

4) Der Betreffende muss die so genannte „Anwartschaft“ erfüllen.

Arbeitslose, die das 58 Lebensjahr vollendet haben, können Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen beziehen. Dazu müssen sie bei ihrer Arbeitsagentur erklären, dass Sie die Sonderregelung in Anspruch nehmen möchten.

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Wenn Sie Empfänger von SGB II (Arbeitslosengeld 2, auch "Hartz IV" genannt), im Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe stehen, können Sie das Bildungspaket in Anspruch nehmen.

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Die geringfügige Beschäftigung, der so genannte 450-Euro-Job (Nebenjob), bietet die Möglichkeit, zusätzliches Geld in die Haushaltskasse zu bringen. Für den Arbeitnehmer ist die geringfügige Beschäftigung grundsätzlich steuerfrei, die Arbeitgeber zahlen prozentuale Abgaben.
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Bewerbung: der Weg zum neuen Job. Wie schnell kommt man zum neuen Job hängt viel von aussagekräftigen Bewerbungs-
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