Schwarzarbeit (heimlicher Nebenverdienst).


Vorsicht es drohen hohe Strafen für heimlichen Nebenverdienst!

Bis zu zehn Jahren Nachzahlung an Steuern und Sozialabgaben drohen Schwarzarbeitern und deren Auftragsgebern.
Ausserdem kann es eine Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung pro 150 Euro hinterzogener Steuer einen Netto-Tagesverdienst geben. Wer mehr als einen Nebenjob zum Hauptjob ausübt oder über 400 Euro verdient, bei Selbständigen durch eine regelmässige Arbeit über 410 Euro im Jahr kommt, gilt als Schwarzarbeiter.

Wer Leistungsmissbrauch begeht durch heimlichen Nebenverdienst bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Sozialleistungen, dem blüht ein Verfahren wegen Betrug.

Dabei werden je nach Vergehen mehrere Tausend Euro fällig. Wird die Schwarzarbeit fortgesetzt, oder sind vierstellige Schadenshöhen festgestellt worden, drohen sogar bis zu fünf Jahren Gefängnis.

Wer Krankgeschrieben ist aber trotzdem Nachbarschaftshilfe leistet natürlich ohne Entgeld riskiert eine Fristlose Kündigung (Hauptjob).

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