Selbstständigkeit, sich selbständig machen.


Mit der Selbstständigkeit lässt sich gutes Geld verdienen. Es kommt darauf an von welcher Seite man das ganze betrachtet. Will man sich selbstständig machen muss eine Idee her. Aber um das ganze zu finanzieren ist Kapital erforderlich. Das ist das eine, das zweite ist es wird viel Geld mit der Selbstständigkeit verdient und zwar wenn fertige Geschäftsmodelle oder Geschäftsübernahmen mit Abstand angeboten werden. Um nicht enttäuscht zu werden, sollte man die Angebote genau unter die Lupe nehmen damit es später keine Überraschungen kommen.

Auf keinen Fall sollte man auf vergangene Bilanzen vertrauen den die Zukunft ist entscheidend für den geschäftlichen Erfolg. Eine gute Planungs- und Entscheidungshilfe liefert ein Geschäftsplan. Er ist eine präzise Darstellung Ihrer Selbstständigkeit. Risiken können abgeschätzt werden aber auch lassen sich Alternativen besser erkennen. Vor allem kann die Tragfähigkeit einer Geschäftsidee überprüft werden. Das beste ist immer eine fachkundige Stelle einzuschalten (IHK). Denn schließlich ist es Ihr Geld was investiert werden muss. Auch wenn eine Geschäftsidee verlockend klingt, müssen Ihre persönliche Voraussetzungen stimmen. Es wird eine Vielzahl von Gründungsseminaren angeboten. Besuchen Sie Seminare für Selbstständige dort erfährt man alles wichtige. Bevor Geld investiert wird ist eine umfassende Beratung unumgänglich. Viele Wege führen in die Selbstständigkeit.

Auch Arbeitslose dürfen sich selbstständig machen. Überbrückungsgeld oder Ich-AG Zuschuss gibts bei der Agentur für Arbeit. Selbstständig kann man sich auch mit einem Franchisekonzept machen. Das sind schon erprobte Geschäftsmodelle. Es bleibt Ihre Entscheidung egal welchen Weg Sie einschlagen lassen Sie sich sorgfältig beraten damit Ihre Selbstständigkeit keine Bauchlandung wird. Suchen Sie Kontakte zu anderen Selbstständigen und Tauschen sich aus. Denn wer nun gutes Geld mit Selbstständigkeit verdient bleibt offen.

Heimarbeit | Nebenbeschäftigung

Erfahren Sie mehr zu Nebenbeschäftigung | Heimarbeit ... Nebenjob von Zuhause aus

Hier Wichtige Infos für Sie

Unsere Themen
Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld _2 Rechner
Erfahren Sie mehr...
Arbeitsagenturen
Arge
JobCenter
Hartz IV
Zuschuss
Arbeitsvermittlung Arbeitsagentur
Minijob
Antragstellung Alg
Alg Berechnung
Wohngeld
Bewerbung auf Stellenanzeigen
Job durch Umschulung
Schuldenberatung
Arbeitslos
Arbeitsvermittlung
Arbeitslosen-
versicherung
Einkommens -
anrechnung
Folgeantrag
Kündigung
Urlaub
Schwarzarbeit
Selbständigkeit
Zeitarbeit
Zeitvertrag
Widerspruch

Bewerbungs- Schreiben

Wie soll man sich Bewerben. Dazu finden Sie unter der Rubrik kostenlose Bewerbungsmuster. Tipps für Ihre Bewerbung, was kommt in eine Bewerbungsmappe ? Wussten Sie, dass in großen Unternehmen Personen eingestellt werden, die nur dazu da sind, Bewerbungen auszusortieren? Vermeiden Sie dass Ihre Bewerbungsmappe zu den aussortierten Unterlagen gehört ... Muster Bewerbung

Bildungspaket

Wenn Sie Empfänger von SGB II (Arbeitslosengeld 2, auch "Hartz IV" genannt), im Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe stehen, können Sie das Bildungspaket in Anspruch nehmen.

Freie Stellen

Stellenangebote, Jobbörse meine Stadt

Stellenangebote

Geringfügige
Beschäftigung

Die geringfügige Beschäftigung, der so genannte 450-Euro-Job (Nebenjob), bietet die Möglichkeit, zusätzliches Geld in die Haushaltskasse zu bringen. Für den Arbeitnehmer ist die geringfügige Beschäftigung grundsätzlich steuerfrei, die Arbeitgeber zahlen prozentuale Abgaben.
Altersteilzeit Arbeitszeitgesetz Heimarbeit
Jugendarbeits -
schutzgesetz
Mutterschutzgesetz Urlaubsgesetz Vorruhestand

Bewerbung

Bewerbung: der Weg zum neuen Job. Wie schnell kommt man zum neuen Job hängt viel von aussagekräftigen Bewerbungs-
Unterlagen. Worauf kommt es bei Bewerbungsschreiben an? Wie bekommt man garantiert einen Vorstellungstermin? Wenn mit den Bewerbungs-
Unterlagen die erste Hürde geschafft ist, kommt die Stunde der Wahrheit beim Vorstellungstermin. Ratsam ist es bei diesen Fragen ein Bewerbungsseminar zu besuchen.

News / Infos

Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Volljärige Partner >>360€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Volljährige / minderjärige Partner >>399€
Volljärige Partner >>360€
Kinder bis 6 Jahre >>234€
Kinder von 7 bis 14 Jahre >>267€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€
Alleinstehende, Alleinerziehend >>399€
Kinder von 15 bis 18 Jahre >>302€

Stimmen: 669
Kommentare: 0

© 2004 - 2024 by Infodienstnet ®
impressum  |  agb  |  datenschutz

Ladezeit der Seite: 0.003448 Sekunden.


Startseite