Arbeitslosengeld II. Einkommensanrechnung bei ALG II
Als Einkommen werden Einnahmen aus nichtselbständiger und aus selbständiger Arbeit, Kindergeld, Einnahmen aus Verpachtung und Vermietung, Kapital und Zinserträge, Unterhaltsleistungen. Vom Einkommen können folgende Beträge abgesetzt werden : - Steuern - Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung - Werbungskosten - eventuelle Freibeträge - Riester - Rente - Gesetzlich Vorgeschriebene und private Versicherungen die als angemessen gelten. |
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