Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – Wie lange und von wann bis wann darf gearbeitet werden?


Arbeitszeitgesetz:
Das Zeitarbeitsgesetz ist ein wichtiger Schutz für den Arbeiter und Angestellten bzw. Arbeitnehmer – in diesem Gesetz ist genau vereinbart, wie lange bzw. von wann bis wann die Arbeit durchgeführt werden darf.
Das Zeitarbeitsgesetz ist zu Gunsten des Arbeitnehmers ausgerichtet. Es beruht auf der Europäischen Richtlinie 93/104/EG vom 23. November 1993.

Wie ist die Arbeitszeit zu definieren?
Unter dem Begriff Arbeitszeit versteht man die Zeit von Start bis zur Beendigung der zu verrichtenden Arbeit – es ist allerdings die durchgehende Arbeit ohne Pause gemeint. Was zum Beispiel nicht darunterfällt ist die Zeit, die man für die Anfahrt zur Arbeitsstelle braucht. Ebenfalls fällt das Umkleiden nicht darunter.

Wer ist durch das Arbeitszeitgesetz betroffen?
Sämtliche Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind vom Arbeitszeitgesetz betroffen. Unter die Ausnahmen fallen zum Beispiel Seeleute, Konditoreien, Arbeitnehmer im Bereich der Kirchen , Chefärzte , Bäckereien usw.

Arbeitszeitgesetz: Pausen

Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz nicht?
Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für Freiberufler oder Heimarbeiter, etc. und ebenso wenig Leitende Angestellte. Somit sind pauschal ausgedrückt sämliche Positionen in der Geschäftsleitungsebene ausgenommen.

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