Sozialhilfe - Grundsicherung - Sozialleistungen


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Die Sozialhilfe muss beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Bei der Antragsstellung von Sozialhilfe sollte gleich mit hineingeschrieben werden was benötigt wird.

Verlangen Sie eine schriftliche Begründung Ihrer Unterstützungsberechnung. Klären Sie von Anfang an wer Haushaltsvorstand ist, sonst gibts weniger Sozialhilfe.

Zum Beispiel: wenn der Opa mit im Haushalt lebt und sein Einkommen für sein eigenen Lebensunterhalt reicht, gehen manche Sozialämter davon aus, dass es keinen Haushaltsvorstand gibt. Zusätzlich zur Sozialhilfe gibt es einmalige Leistungen, die beim Sozialamt zu erfragen sind.

Antrag auf Sozialhilfe

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