Widerspruch Hartz IV Bescheid


Jeder Bürger, der einen Antrag auf Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV stellt, erhält vom Jobcenter einen schriftlichen Bescheid über deren Entscheidung. Dieser sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten, aus der der Bürger Hinweise entnehmen kann, wie er sich im Falle eines erforderlichen Widerspruchs zu verhalten hat.

Wichtig ist, dass Sie Ihren Bescheid gründlich durchlesen und die Angaben auf Richtigkeit überprüfen.

Haben Sie Fehler oder Unstimmigkeiten festgestellt, sollten Sie innerhalb eines Monats, ab Zugang des Bescheids Widerspruch bei der zuständigen Arbeitsagentur einlegen und zwar schriftlich. Fertigen Sie sich von allen wichtigen Unterlagen Kopien an, vor allem von denen, die Sie beim Jobcenter einreichen.

Wichtige Angaben, die in einem Widerspruch nicht fehlen sollten, sind Ihr vollständiger Name und die komplette Adresse, sowie das aktuelle Datum.

Achten Sie unbedingt auf die jeweiligen Fristen. Das Aktenzeichen Ihres Bescheides muss auch im Widerspruch mit angegeben werden, das erleichtert eine direkte Zuordnung beim Jobcenter. Geben Sie möglichst auch Ihre Telefon- oder Handynummer an, für evtl. Rückfragen der ARGE, das kann sehr viel Zeit sparen.

Achten Sie darauf, den Widerspruch höflich und sachlich zu formulieren. Erwähnen Sie in Ihrem Widerspruch nur konkrete Tatsachen, bei denen Ihnen Unstimmigkeiten aufgefallen sind.

Besonders aussagekräftig wird Ihr Widerspruch, wenn Sie Ihre Angaben mit Kopien von entsprechenden Unterlagen belegen können.

Fügen Sie diese dem Widerspruch bei. Schicken Sie auf keinen Fall Originalbelege sondern immer Kopien.

Mit einem Widerspruch entstehen Ihnen keinerlei Kosten oder andere Nachteile. Sollten Sie nach einem Widerspruch feststellen, dass der Bescheid doch rechtens ist, können Sie ihn jederzeit auch zurücknehmen.

Der Widerspruch sollte innerhalb von 3 Monaten, von der Arbeitsagentur bearbeitet werden. Ist die Frist abgelaufen, ohne dass Sie einen Bescheid erhalten haben, sollten sie zunächst ein Erinnerungsschreiben an die betreffende Widerspruchsstelle schicken und darin die Bearbeiter Ihres Widerspruchs darauf hinweisen, dass die Frist von 3 Monaten bereits abgelaufen ist. Passiert weiterhin nichts, haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen.

Nach Bearbeitung des Widerspruchs erhalten Sie einen schriftlichen Widerrufsbescheid. Wurde Ihr Widerspruch abgelehnt und konnten die Unklarheiten nicht ausgeräumt werden, haben Sie die Möglichkeit, Klage gegen diesen Bescheid einzureichen. Die jeweiligen Fristen zur Klageeinreichung finden Sie in den Rechtsbehelfsbelehrungen auf dem Widerspruchsbescheid.

Widerspruch Muster

In den meisten Fällen ist eine Klage beim Sozialgericht erfolgversprechend. Bevor Sie jedoch Klage einreichen, ist es ratsam, Ihren Hartz IV- Bescheid von einer unabhängigen Erwerbslosen- Beratungsstelle prüfen zu lassen, dort kann festgestellt werden, ob Ihr Bescheid tatsächlich fehlerhaft ist oder nicht.

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